Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   Systhane 20 EW

Zulassungsnummer: 4591-00
Zulassungsanfang: 27.03.2001
Zulassungsende: 31.12.2011
Vertriebsfirmen: Dow AgroSciences
Wirkstoffe: 200g/l Myclobutanil
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., R 65 Gesundheitsschädlich, R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Hopfen, , : 10m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D 5
, NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Kernobst, , : 5m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D *
, NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Steinobst, , : 10m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D *

Sicherheitsdatenblätter:

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Anwendungshinweis: (Dow AgroSciences)

Verwendungszweck:Flüssiges Fungizid gegen Schorf an Kernobst, Echten Mehltau an Äpfeln und Erdbeeren, Monilinia-Spitzendürre an Süß- und Sauerkirschen sowie Echten Mehltau an Hopfen (sphaerotheca macularis) und Weinreben (Uncinula necator) und weißen Chrysanthemenrost
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw.Warndiensthinweis, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.Ab Blühbeginn, Mitte bis Ende der Blüte (bei Kirschen)
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Schorf/Kernobst,Echter Mehltau/Apfel:0,125l/ha und je 1 m Kronenhöhe;
Monilia Spitzendürre in Kirschen::0,225l/ha und je 1 m Kronenhöhe,Kirschenschorf(Venturia cerasi),Schrotschusskrankheit,Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)und Blattbräune(Gnomonia erythostoma) 0,225 L/ha und 1 m Kronenhöhe
,Echter Mehltau/ Erdbeeren:0,5 L /ha;Echter Mehltau/Hopfen30 ml pro 100 L Wasser,
(Siehe Gebrauchsanleitung)
Echter Mehltau/Weinreben:15ml /100 L Wasser
Weißer Chrysanthemenrost: 0,45 l/ha bis 50 cm; 0,6 L/ha bei 50 - 125 cm Pflanzenhöhe

Wartezeit in Tagen:Kernobst, Erdbeeren 14 Tage
Kirschen: F Hopfen: 14 Tage
Weinreben: 28 Tage Chrysanthemen: N
Gebinde: 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130055730) , 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130078722) , 3 Liter (1 dm3) (EAN 3362130081692) , 500 Milliliter (EAN 3362130055716)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Apfel Echter Mehltau 0.12 l/ha und je m Kronenhöhe
Aprikose (§18) Echter Mehltau (Podosphaera tridactyla) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden) (§18) Weißer Rost (Puccinia horiana) Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 0.45 l/ha
Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden) (§18) Weißer Rost (Puccinia horiana) Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 0.45 l/ha
Erdbeere Echter Mehltau 0.5 l/ha
Erdbeere (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) 0.5 l/ha; Wasser: 1000 bis 2000 l/ha
Feldsalat (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze 0.31 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Hopfen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) 0.03 %; Wasser: 1000 bis 5000 l/ha
Kernobst Schorf (Venturia spp.) 0.12 l/ha und je m Kronenhöhe
Pfirsich (§18) Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pfirsich, Aprikose (§18) Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila), Schorf (Venturia spp.) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pfirsich, Aprikose (§18) Monilinia laxa 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pfirsich, Aprikose (§18) Monilinia fructigena 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Monilinia fructigena, Monilinia laxa 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Fleischfleckenkrankheit (Polystigma rubrum) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Süßkirsche, Sauerkirsche Monilinia laxa 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Süßkirsche, Sauerkirsche (§18) Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Süßkirsche, Sauerkirsche (§18) Kirschenschorf (Venturia cerasi) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Süßkirsche, Sauerkirsche (§18) Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Süßkirsche, Sauerkirsche (§18) Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) 0.22 l/ha und je m Kronenhöhe
Tomate (§18) Echter Mehltau (Leveillula taurica) Pflanzengröße bis 50 cm 0.25 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.37 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.5 l/ha; Wasser: 1200 l/ha
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) Basisaufwand: 60 ml/ha, ES 61: 120 ml/ha, ES 71: 180 ml/ha, ES 75: 240 ml/ha
Weinrebe (§18) Schwarzfäule (Guignardia bidwellii)
Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere (§18) Echte Mehltaupilze
Zierpflanzen (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm 0.3 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha
Zierpflanzen (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm 0.3 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha
Zierpflanzen (§18) Rostpilze (Uredinales) Pflanzengröße bis 50 cm 0.3 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha
Zierpflanzen (§18) Rostpilze (Uredinales) Pflanzengröße bis 50 cm 0.3 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.6 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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