Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   Confidor WG 70

Zulassungsnummer: 4185-00
Zulassungsanfang: 23.02.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 700g/kg Imidacloprid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN365 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN383 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Bayer CropScience

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)

Verwendungszweck:
Wasserdispergierbares Granulat gegen saugende Insekten an Apfel, Hopfen, Zierpflanzen und Ziergehölzen

Anwendungszeitpunkt:
Hopfen: nach dem Putzen Aufleitungen streichen
Apfel: nach der Blüte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Zierpflanzen und Ziergehölze: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Hopfen: gegen Blattläuse im Streichverfahren 0,166 kg/ha in 3 - 4 l Wasser/ha, 1 Anwendung; Spritzverfahren 0,165 kg/ha in max. 3.300 l Wasser/ha, max. 1 Anwendung
Apfel: 0,05 kg/ha, max. 1 x
Zierpflanzen im Gewächshaus gegen Blattläuse und weiße Fliege 0,35 kg/ha in max. 1000 l Wasser/ha, 2 Anwendungen,
Zierpflanzen und Ziergehölze im Freiland gegen saugende Insekten 0,15 kg/ha in max. 1000 l Wasser/ha., max. 1 Anwendung

Wartezeit in Tagen:
Hopfen 35 Tage
Apfel: 14 Tage
Zierpflanzen N
Gebinde: 200 Gramm (EAN 4000680032540) , 1 Kilogramm (EAN 4000680068273)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Apfel Blattläuse
Apfel Miniermotten
Hopfen Blattläuse
Hopfen Blattläuse 0.16 kg/ha; Wasser: 3 bis 4 l/ha
Salat-Arten (§18) Saugende Insekten 1.3 g/m²; Wasser: 3 bis 4 l/m²
Salat-Arten (§18) Saugende Insekten 1.3 g/m²; Wasser: 3 bis 4 l/m²
Tabak (§18) Saugende Insekten 4 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind. 100 l pro 1000 Pflanzen
Tabak (§18) Saugende Insekten 0.5 g/m²
Weinrebe (§18) Reblaus
Weinrebe (§18) Reblaus
Weinrebe (§18) Reblaus
Weinrebe (§18) Thripse ES11: 40 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, bis maximale Wuchslänge erreicht 160 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Weinrebe (§18) Thripse ES11: 40 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, bis maximale Wuchslänge erreicht 160 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Weinrebe (§18) Thripse ES11: 40 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, bis maximale Wuchslänge erreicht 160 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Ziergehölze Saugende Insekten
Zierpflanzen Blattläuse
Zierpflanzen Weiße Fliegen
Zierpflanzen Saugende Insekten
Zierpflanzen (§18) Minierfliegen
Zierpflanzen (§18) Minierfliegen

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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