Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

PflanzenPflanzenHome
TiereTiere
TechnikTechnik
FinanzenFinanzen

Top-Video

DSM Agro /
Dynatest (Streuertest)
Ansehen Videothek

Mein Wetter

Wettergrafik

Frankfurt

Max: 18°C
Min: 9°C
Regen: 3mm mehr…

Wetterlage
Aus Westen strömt weiter feucht-kühle Meeresluft mit Schauern und Gewittern nach Deutschland.


Partner



kundslogo





Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Envidor

Zulassungsnummer: 5308-00
Zulassungsanfang: 11.11.2004
Zulassungsende: 08.05.2009
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 240g/l Spirodiclofen
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA027 Enthält Spirodiclofen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS522 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Bayer CropScience

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)

Verwendungszweck:
Spritzmittel gegen Spinnmilben und Apfelrostmilbe im Kernobst, Weinbau, Hopfen und Erdbeeren sowie gegen Birnenblattsauger

Anwendungszeitpunkt:
Kernobst: Ende Blüte bei Befallsgefahr bei 50 % Schlupf der Eier
Birne: ab Fruchtdurchmesser bis 20 mm, wenn ca. 30 % der Wintereier geschlüpft sind bzw. nach der Blüte
Erdbeeren: nach der Ernte bei Befallsgefahr
Weinbau: Ende der Blüte (BBCH69) bei Befall oder Nachblüte (BBCH 69-85)
Hopfen: nach Erreichen von Schwellenwerden (BBCH 51-71)


Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Kernobst: 0,2 l/ha, max. 1 Anwendung
Birne: 0,2 l/ha, max. 1 Anwendung
Erdbeeren: 0,8 l/ha, max. 1 Anwendung
Weinbau: 0,4 l/ha (BBCH 69) oder 0,64 l/ha (BBCH 69-85),
Hopfen 1,8 l/ha in 1200-3300 l Wasser/ha

max. 1 Anwendung

Wartezeit in Tagen:
Kernobst, Birne, Weinbau, Hopfen 14 Tage
Erdbeeren: F
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4000680068303)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Birne Birnenblattsauger (Psylla piri) 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Erdbeere Spinnmilben 0.8 l/ha
Erdbeere Spinnmilben 0.4 l/ha
Gemüsepaprika (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 240 ml/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 360 ml/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 480 ml/ha; Wasser: 1200 l/ha
Hopfen Spinnmilben 1.8 l/ha; Wasser: 1200 bis 3300 l/ha
Kernobst Spinnmilben 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Spinnmilben 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Apfelrostmilbe (Aculus schlechtendali) 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Apfelrostmilbe (Aculus schlechtendali) 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pfirsich, Aprikose (§18) Spinnmilben
Pfirsich, Aprikose (§18) Gallmilben
Pflaume (§18) Spinnmilben 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Gallmilben 0.2 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Stachelbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere (§18) Spinnmilben 0.4 l/ha; Wasser: 1000 l/ha
Tomate (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 240 ml/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 360 ml/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 480 ml/ha; Wasser: 1200 l/ha
Weinrebe Spinnmilben 0.4 l/ha
Weinrebe Spinnmilben 0.64 l/ha
Weinrebe Spinnmilben 0.32 l/ha
Zierpflanzen (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 0.2 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.3 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.4 l/ha; Wasser: 1200 l/ha
Zierpflanzen (§18) Spinnmilben Pflanzengröße bis 50 cm 200 ml/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 300 ml/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 400 ml/ha; Wasser: 1200 l/ha

Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular

Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

ImpressumTeamMediadatenKontaktSitemap
© Copyright 2000 – 2008 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
Pflanzen