Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Folpan 80 WDG
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Zulassungsnummer:
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4459-00
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Zulassungsanfang:
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30.08.2001
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Zulassungsende:
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31.12.2011
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Vertriebsfirmen:
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Feinchemie, Makhteshim-Agan
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Wirkstoffe:
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800g/kg Folpet
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN261
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NO686
Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS420
Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH383
Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten., VH384
Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 36
Reizt die Augen, R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 50
Sehr giftig für Wasserorganismen, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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NW603
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Hopfen, , : 75m; reduzierte Abstnde: A 10,B 30,C 40,D 50, NW603
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Weinbau, , : 30m; reduzierte Abstnde: A *,B 10,C 15,D 20
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)
Verwendungszweck:
Fungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau, Rotem Brenner und Schwarzfleckenkrankheit im Weinbau und Falschem Mehltau, Sekundärinfektion im Hopfen
Anwendungszeitpunkt:
Weinbau: In Ertragsanlagen durchgehend, unter Berücksichtigung der Wartezeit; In Junganlagen durchgehend, bis zu Beginn des Laubfalls; Hopfen: In Ertragsanlagen durchgehend unter Berücksichtigung der Wartezeit
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Weinrebe / Falscher Mehltau: Basisaufwand 0,4 kg/ha, ES 61 0,8 kg/ha, ES 71 1,2 kg/ha, ES 75 1,6 kg/ha in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand - 5 Anwendungen; Weinrebe/Schwarzfleckenkrankheit: Basisaufwand 0,6 kg/ha, ES 61 1,2 kg/ha, in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand - 4 Anwendungen; Weinrebe/ Roter Brenner: Basisaufwand 0,6 kg/ha, ES 61 1,2 kg/ha, in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand - 3 Anwendungen; Hopfen: bis BBCH 37 2,25 kg/ha, bis BBCH 55 3,35 kg/ha, über BBCH 55 5,0 kg/ha - 5 Anwendungen
Wartezeit in Tagen:
Weinrebe (Keltertrauben) - 35 Tage; Hopfen - 14 Tage
Gebinde:
10 Kilogramm (EAN 4250100205980)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Hopfen |
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
bis BBCH 37: 2.25 kg/ha, bis BBCH 55: 3.35 kg/ha, über BBCH 55: 5 kg/ha |
| Weinrebe |
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
ES 75: 1.6 kg/ha, ES 71: 1.2 kg/ha, ES 61: 0.8 kg/ha, Basisaufwand: 0.4 kg/ha |
| Weinrebe |
Phomopsis viticola |
ES 61: 1.2 kg/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha |
| Weinrebe |
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) |
ES 61: 1.2 kg/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.