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 Mittelname:   Mimic

Zulassungsnummer: 4270-00
Zulassungsanfang: 12.01.1998
Zulassungsende: 31.12.2008
Vertriebsfirmen: Dow AgroSciences
Wirkstoffe: 240g/l Tebufenozid
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN2512 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Obstkulturen, , : 40m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Weinbau, , : 20m

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (Dow AgroSciences)

Verwendungszweck:flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Fruchtschalen-und Apfelwickler an Kernobst,Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter-
und Tafeltrauben);Springwurm und Rhombenspanner an Weinreben(Keltertrauben) sowie Schmetterlingsrauben an Erdbeerpflanzgut, Pflaumen und Süßkirschen.
Anwendungszeitpunkt:Gegen Fruchtschalenwickler/Apfelwickler/Heuwurm/Sauerwurm ab Schlüpfen der Larven,Springwurm/Rhombenspanner ab Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen/Freifressende Schmetterlingslarven ab Sichtbarwerden der ersten Junglarven
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:Kernobst:0,25 l/ha je 1 m Kronenhöhe - max.2
Anwend. i. A. v.14 Tagen (Fruchtschalenwickler);selbe Menge bei Apfelwickler u. max. 3 Anwendungen im Abstand v. 14 Tagen;0,2l bis 0,6 L/ha in BBCH 71 gegen Traubenwickler max. 2 Anwend. i.A. v. 14 Tagen;0,2 l/ha in ES 61 0,4 l/ha bei max. 2 Anw. i.A. v. 10 Tagen,genauere Angaben siehe Gebrauchsanleitung
Wartezeit in Tagen:Kernobst:14 Tage, Weinreben: 28 Tage
Erdbeeren,Süßkirsche,Pflaume:die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen bzw.die Vegetationszeit abgedeckt Wartezeit: F
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 3362130067733)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Erdbeere (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 1 l/ha
Kernobst Apfelwickler 0.25 l/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Schalenwickler 0.25 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 0.25 l/ha und je m Kronenhöhe
Sauerkirsche (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 0.25 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Süßkirsche (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 0.25 l/ha und je m Kronenhöhe
Weinrebe Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler ES 71: 600 ml/ha; Wasser: 600 bis 800 l/ha, ES 61: 400 ml/ha; Wasser: 600 bis 800 l/ha, Basisaufwand: 200 ml/ha
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler ES 75: 800 ml/ha; Wasser: 1200 bis 1600 l/ha, ES 71: 600 ml/ha
Weinrebe (§18) Springwurm Basisaufwand: 200 ml/ha, ES 61: 400 ml/ha
Weinrebe (§18) Rhombenspanner 200 ml/ha
Weinrebe (§18) Rhombenspanner
Weinrebe (§18) Springwurm
Weinrebe (§18) Einbindiger Traubenwickler Basisaufwand: 0.2 l/ha; Wasser: 600 bis 800 l/ha, ES 61: 0.4 l/ha, ES 71: 0.6 l/ha
Weinrebe (§18) Bekreuzter Traubenwickler Basisaufwand: 0.2 l/ha; Wasser: 600 bis 800 l/ha, ES 61: 0.4 l/ha, ES 71: 0.6 l/ha
Weinrebe (§18) Einbindiger Traubenwickler ES 71: 0.6 l/ha, ES 75: 0.8 l/ha
Weinrebe (§18) Bekreuzter Traubenwickler ES 71: 0.6 l/ha, ES 75: 0.8 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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