Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Melody Combi
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Zulassungsnummer:
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5215-00
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Zulassungsanfang:
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17.09.2004
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Zulassungsende:
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31.12.2014
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Vertriebsfirmen:
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Bayer CropScience
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Wirkstoffe:
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563g/kg Folpet, 90g/kg Iprovalicarb
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN234
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN3842
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH383
Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten., VH384
Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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R- und S- Sätze:
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R 20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 38
Reizt die Haut, R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 41
Gefahr ernster Augenschäden, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 50
Sehr giftig für Wasserorganismen, S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)
Verwendungszweck:
Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Weinbau
Anwendungszeitpunkt:
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
gegen Phomopsis bis vor der Blüte
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Basisaufwand 0,6 kg/ha
Phomopsis und Roter Brenner: ES61 1,2 kg/ha, max. 3 Anwendungen
Falscher Mehltau: 1,2 (ES61)- 2,4 kg/ha (ES75), max. 5 Anwendungen
Botrytis: 1,2 kg/ha (ES61) - 2,4 kg/ha (ES75), max 4 Anwendungen
Insgesamt max. 5 Anwendung im Abstand von 10-14 Tagen ür die Kultur bzw. je Jahr
Wartezeit in Tagen:
28 Tage
Gebinde:
5 Kilogramm (EAN 4000680069843)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Tabak (§18) |
Blauschimmel (Peronospora tabacina) |
— |
| Tabak (§18) |
Blauschimmel (Peronospora tabacina) |
— |
| Weinrebe |
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
— |
| Weinrebe |
Phomopsis viticola |
— |
| Weinrebe |
Botrytis cinerea |
— |
| Weinrebe |
Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.