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 Mittelname:   Melody Combi

Zulassungsnummer: 5215-00
Zulassungsanfang: 17.09.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 563g/kg Folpet, 90g/kg Iprovalicarb
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH383 Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten., VH384 Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
R- und S- Sätze: R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 38 Reizt die Haut, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 41 Gefahr ernster Augenschäden, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)

Verwendungszweck:
Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Weinbau

Anwendungszeitpunkt:
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
gegen Phomopsis bis vor der Blüte

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Basisaufwand 0,6 kg/ha
Phomopsis und Roter Brenner: ES61 1,2 kg/ha, max. 3 Anwendungen
Falscher Mehltau: 1,2 (ES61)- 2,4 kg/ha (ES75), max. 5 Anwendungen
Botrytis: 1,2 kg/ha (ES61) - 2,4 kg/ha (ES75), max 4 Anwendungen
Insgesamt max. 5 Anwendung im Abstand von 10-14 Tagen ür die Kultur bzw. je Jahr

Wartezeit in Tagen:
28 Tage
Gebinde: 5 Kilogramm (EAN 4000680069843)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Tabak (§18) Blauschimmel (Peronospora tabacina)
Tabak (§18) Blauschimmel (Peronospora tabacina)
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Phomopsis viticola
Weinrebe Botrytis cinerea
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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