Viele Buchnüsse und Eicheln,
dann wird der Winter auch nicht schmeicheln.

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 Mittelname:   Kohinor 70 WG

Zulassungsnummer: 4185-61
Zulassungsanfang: 15.05.2007
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, Feinchemie
Wirkstoffe: 700g/kg Imidacloprid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN365 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN383 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck:
Insektizid gegen saugende Insekten an Apfel, Hopfen, Zierpflanzen und Ziergehölze

Anwendungszeitpunkt:
Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Hopfen 0,165 kg/ha; Apfelanbau 0,05 kg/ha - 1 Anwendung; Zierpflanzen und Ziergehölze im Gewächshaus 0,35 kg/ha - 2 Anwendungen; Zierpflanzen und Ziergehölze im Freiland 0,15 kg/ha - 1 Anwendung

Wartezeit in Tagen:
Hopfen-35 Tage; Apfelanbau-14 Tage; Zierpflanzen und Ziergehölze keine Wartezeit
Gebinde: 200 Gramm (EAN 4250100205355) , 1 Kilogramm (EAN 4250100205331)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Apfel Blattläuse
Apfel Miniermotten
Hopfen Blattläuse
Hopfen Blattläuse 0.16 kg/ha; Wasser: 3 bis 4 l/ha
Salat-Arten (§18) Saugende Insekten 1.3 g/m²; Wasser: 3 bis 4 l/m²
Salat-Arten (§18) Saugende Insekten 1.3 g/m²; Wasser: 3 bis 4 l/m²
Tabak (§18) Saugende Insekten 4 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind. 100 l pro 1000 Pflanzen
Tabak (§18) Saugende Insekten 0.5 g/m²
Weinrebe (§18) Reblaus
Weinrebe (§18) Reblaus
Weinrebe (§18) Reblaus
Weinrebe (§18) Thripse ES11: 40 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, bis maximale Wuchslänge erreicht 160 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Weinrebe (§18) Thripse ES11: 40 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, bis maximale Wuchslänge erreicht 160 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Weinrebe (§18) Thripse ES11: 40 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, bis maximale Wuchslänge erreicht 160 g/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Ziergehölze Saugende Insekten
Zierpflanzen Blattläuse
Zierpflanzen Weiße Fliegen
Zierpflanzen Saugende Insekten
Zierpflanzen (§18) Minierfliegen
Zierpflanzen (§18) Minierfliegen

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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