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 Mittelname:   COMPO Pilz-frei Polyram WG

Zulassungsnummer: 3986-63
Zulassungsanfang: 17.02.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: BASF, Compo GmbH & Co. KG
Wirkstoffe: 700g/kg Metiram
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN383 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft., NN390 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NZ124 In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als viermal pro Jahr auf derselben Fläche., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SF191 Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST122 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., VH604 Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) im technischen Wirkstoff Metiram darf 5 g/kg nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN1303 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Gemüsekulturen (§18) Auflaufkrankheiten 0.2 g/m²; Wasser: 40 bis 60 ml/m²
Gemüsekulturen (§18) Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) 0.2 g/m²; Wasser: 40 bis 60 ml/m²
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) 1.8 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 1.8 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) 0.18 g/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 0.18 g/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Knollensellerie Septoria 1.8 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Salate, Endivien (§18) Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) 1.2 kg/ha; Wasser: 400 bis 1000 l/ha
Salate, Endivien (§18) Blattfleckenkrankheit (Marssonina panattoniana) 1.2 kg/ha; Wasser: 400 bis 1000 l/ha
Schnittlauch Rost (Puccinia allii) 1.2 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Schnittpetersilie Septoria 1.8 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere (§18) Säulenrost (Cronartium ribicola) 2 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Spargel Spargelrost (Puccinia asparagi) 1.2 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Spargel Spargelrost (Puccinia asparagi) 12 g je 100 m²; Wasser: 6 l / 100 m²
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Weinrebe Phomopsis viticola
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Weinrebe Phomopsis viticola
Weinrebe (§18) Schwarzfäule (Guignardia bidwellii)
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.75 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2 kg/ha
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.75 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2 kg/ha
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.75 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2 kg/ha
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) Pflanzengröße bis 50 cm 1.5 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.75 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2 kg/ha
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Pflanzengröße bis 50 cm 15 g je 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 17.5 g je 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 20 g je 100 m²
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Pflanzengröße bis 50 cm 15 g je 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 17.5 g je 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 20 g je 100 m²
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) Pflanzengröße bis 50 cm 15 g je 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 17.5 g je 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 20 g je 100 m²
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) Pflanzengröße bis 50 cm 15 g je 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 17.5 g je 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 20 g je 100 m²
Zierpflanzen (§18) Albugo, Pilzliche Blattfleckenerreger
Zierpflanzen (§18) Albugo, Pilzliche Blattfleckenerreger

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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