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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Bayer Garten Kupferkalk

Zulassungsnummer: 050723-60
Zulassungsanfang: 18.10.2007
Zulassungsende: 31.12.2017
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, Spiess-Urania
Wirkstoffe: 756g/kg Kupferoxychlorid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NT620 Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., HF005-2 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die zusätzliche Angabe zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung EO005-2: SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., HF194 Für den Haus- und Kleingarten entfällt die SF194:Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., HS110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., HS120 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., HS2203 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., HS422 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., HT1102 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NH621 Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620 aufzuführen., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SF194 Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS2203 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein., VH330 Der Gehalt an Schwermetallen im Mittel darf für Blei 0,5 x mg/kg, für Arsen 0,1 x mg/kg und für Cadmium 0,1 x mg/kg nicht überschreiten, wobei x den Gehalt an Kupfer ausgedrückt in g/kg bedeutet., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Erdbeere (§18) Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) 1 kg/ha; Wasser: 1000 bis 2000 l/ha
Erdbeere (§18) Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) 1 kg/ha; Wasser: 1000 bis 2000 l/ha
Erdbeere (§18) Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) 1 kg/ha; Wasser: 1000 bis 2000 l/ha
Futterrübe, Zuckerrübe Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) 3 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) bis BBCH 37: 3.96 kg/ha, bis BBCH 55: 5.9 kg/ha, über BBCH 55: 8.8 kg/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 30 g je 100 m²; Wasser: 2 bis 4 l/100 m²
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 3 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kernobst Schorf (Venturia spp.)
Kernobst Obstbaumkrebs (Nectria galligena)
Kernobst Phytophthora cactorum
Kernobst Phytophthora cactorum
Kernobst Schorf (Venturia spp.)
Kernobst Schorf (Venturia spp.)
Knollensellerie Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 30 g je 100 m²; Wasser: 6 l/100 m²
Knollensellerie Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 3 kg/ha; Wasser: 600 l/ha
Pfirsich Kräuselkrankheit (Taphrina deformans)
Steinobst Valsa leucostoma
Steinobst Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila)
Tomate Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Pflanzengröße bis 50 cm 21 g je 100 m²; Wasser: 6 l/100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 31.5 g je 100 m²; Wasser: 9 l/100 m², Pflanzengröße über 125 cm 42 g je 100 m²; Wasser: 12 l/100 m²
Tomate Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Tomate Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Tomate Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) Pflanzengröße bis 50 cm 21 g je 100 m²; Wasser: 6 l/100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 31.5 g je 100 m²; Wasser: 9 l/100 m², Pflanzengröße über 125 cm 42 g je 100 m²; Wasser: 12 l/100 m²
Tomate Phytophthora infestans Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Tomate Phytophthora infestans Pflanzengröße bis 50 cm 21 g je 100 m²; Wasser: 6 l/100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 31.5 g je 100 m²; Wasser: 9 l/100 m², Pflanzengröße über 125 cm 42 g je 100 m²; Wasser: 12 l/100 m²
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2011. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.


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