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 Mittelname:   Folpan 80 WDG

Zulassungsnummer: 4459-00
Zulassungsanfang: 30.08.2001
Zulassungsende: 31.12.2011
Vertriebsfirmen: Feinchemie, Makhteshim-Agan
Wirkstoffe: 800g/kg Folpet
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS420 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH383 Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten., VH384 Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 36 Reizt die Augen, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen: NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Hopfen, , : 75m; reduzierte Abstnde: A 10,B 30,C 40,D 50
, NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Weinbau, , : 30m; reduzierte Abstnde: A *,B 10,C 15,D 20

Herstellerinfos:

Syngenta

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck:
Fungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau, Rotem Brenner und Schwarzfleckenkrankheit im Weinbau und Falschem Mehltau, Sekundärinfektion im Hopfen

Anwendungszeitpunkt:
Weinbau: In Ertragsanlagen durchgehend, unter Berücksichtigung der Wartezeit; In Junganlagen durchgehend, bis zu Beginn des Laubfalls; Hopfen: In Ertragsanlagen durchgehend unter Berücksichtigung der Wartezeit

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Weinrebe / Falscher Mehltau: Basisaufwand 0,4 kg/ha, ES 61 0,8 kg/ha, ES 71 1,2 kg/ha, ES 75 1,6 kg/ha in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand - 5 Anwendungen; Weinrebe/Schwarzfleckenkrankheit: Basisaufwand 0,6 kg/ha, ES 61 1,2 kg/ha, in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand - 4 Anwendungen; Weinrebe/ Roter Brenner: Basisaufwand 0,6 kg/ha, ES 61 1,2 kg/ha, in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand - 3 Anwendungen; Hopfen: bis BBCH 37 2,25 kg/ha, bis BBCH 55 3,35 kg/ha, über BBCH 55 5,0 kg/ha - 5 Anwendungen

Wartezeit in Tagen:
Weinrebe (Keltertrauben) - 35 Tage; Hopfen - 14 Tage
Gebinde: 10 Kilogramm (EAN 4250100205980)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) bis BBCH 37: 2.25 kg/ha, bis BBCH 55: 3.35 kg/ha, über BBCH 55: 5 kg/ha
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ES 75: 1.6 kg/ha, ES 71: 1.2 kg/ha, ES 61: 0.8 kg/ha, Basisaufwand: 0.4 kg/ha
Weinrebe Phomopsis viticola ES 61: 1.2 kg/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) ES 61: 1.2 kg/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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