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 Mittelname:   Ridomil Gold Combi

Zulassungsnummer: 4548-00
Zulassungsanfang: 30.05.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Syngenta
Wirkstoffe: 400g/kg Folpet, 50g/kg Metalaxyl-M
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN2844 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS420 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH383 Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten., VH384 Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten., VZ470 Insgesamt nicht mehr als 400 g Metalaxyl/Metalaxyl-M je Hektar und Jahr ausbringen. Auch nicht in Kombinationen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln., VZ750 Die maximale Zahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen zu verwenden., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN1511 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius insidiosus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36 Reizt die Augen, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Syngenta

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)

Verwendungszweck:
Fungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Weinreben, Hopfen (Sekundärinfektionen), Endivien, Kopfsalat, Zwiebelgemüse im Freiland.

Anwendungszeitpunkt:
Weinbau (Freiland): Bei Infektionsbeginn bzw. nach Warndienstaufruf bis Beginn der Reife
Hopfen, Endivien, Kopfsalat, Zwiebelgemüse: Bei Infektionsbeginn bzw. nach Warndienstaufruf

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl
der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Weinbau, Freiland, Keltertrauben (3X)
Basisaufwand 0,6 kg/ha in 400 l/ha Wasser
Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,15 % (150 g/100 l Wasser)
BBCH 61 (Blühbeginn) 1,2 l/ha in 800 l/ha Wasser*
BBCH 71 (Nachblüte) 1,8 l/ha in 1200 l/ha Wasser*
BBCH 75 (Beeren erbsengroß) 2,4 l/ha in 1600 l/ha Wasser
in Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand.

Hopfen: (2X)
Bis BBCH 37: 2,7 kg/ha
Bis BBCH 55: 4 kg/ha
Über BBCH 55: 6 kg/ha
Pro Vegetationsperiode maximal 8 kg/ha Mittel und insgesamt nicht mehr als 400 g Metalaxyl-M je Hektar und Jahr ausbringen.

Zwiebelgemüse: 2,0 kg/ha (3X)
Endivien, Kopfsalat: 2,0 kg/ha (2X)

Wartezeit in Tagen:
Weinrebe (Keltertrauben): 35
Hopfen: 10
Endivien, Kopfsalat: 21
Zwiebelgemüse: 21
Über der Erde wachsende grüne Pflanzenteile beim Zwiebelgemüse sind nicht zum Verzehr geeignet.
Gebinde: 1 Kilogramm (EAN 4032219003073) , 5 Kilogramm (EAN 4032219002748)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Dicke Bohne (§18) Falscher Mehltau (Peronospora viciae) 2 kg/ha
Endivien, Kopfsalat Falscher Mehltau 2 kg/ha
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) bis BBCH 37: 2.7 kg/ha, bis BBCH 55: 4 kg/ha, über BBCH 55: 6 kg/ha
Kohlrabi (§18) Weißer Rost (Albugo candida), Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) 2 kg/ha
Spinat (§18) Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. spinaciae) 2 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ES 75: 2.4 kg/ha, ES 71: 1.8 kg/ha, ES 61: 1.2 kg/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha
Zwiebelgemüse Falscher Mehltau 2 kg/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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