11. An Burkhardi Sonnenschein,
der schüttet Zucker in den Wein.

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Pflanzenschutz MANAGER


Netz-Schwefelit WG

Anwendung in Zierpflanzen gegen Echte Mehltaupilze.

Zulassungsende 31.12.2014
Max. Zahl Behandlungen Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 15
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 15
Aufwandmengen Pflanzengröße bis 50 cm 25 g je 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 37.5 g je 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 50 g je 100 m²
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HF189: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF 189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist.
HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HS120: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
HS220: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
HS422: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF177: Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.
SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
WA860: Keine Anwendung bei Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
Wartezeiten Haus- und Kleingartenbereich: Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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