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 Mittelname:   GARLON 4

Zulassungsnummer: 3227-00
Zulassungsanfang: 16.02.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Dow AgroSciences
Wirkstoffe: 480g/l Triclopyr (667.9g/l Butoxyethylester)
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 38 Reizt die Haut, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 65 Gesundheitsschädlich, R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Laubholz 3 l/ha; Wasser: 500 l/ha
Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Große Brennnessel, Bärenklau-Arten 3 l/ha; Wasser: 500 l/ha
Stilllegungsflächen (§18) Laubholz, Bärenklau-Arten, Große Brennnessel 3 l/ha; Wasser: 400 bis 500 l/ha
Stilllegungsflächen (§18) Laubholz, Bärenklau-Arten, Große Brennnessel 3 l/ha; Wasser: 400 bis 500 l/ha
Weinrebe (§18) Weinrebe 0.5 ml pro Stock
Weinrebe (§18) Weinrebe 5 %; Wasser: 10 bis 12 ml pro Stock
Weinrebe (§18) Abtötung von Wurzelschossern 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Wiesen, Weiden Große Brennnessel 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Wiesen-Bärenklau 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Große Brennnessel 0.5 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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