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 Mittelname:   Plantaclen 360

Zulassungsnummer: 4011-00
Zulassungsanfang: 06.05.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Barclay Chemicals Manufacturing Ltd., Plantan GmbH
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (486g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 41 Gefahr ernster Augenschäden, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Sikkation 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Adlerfarn 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Mais Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Weinrebe Acker-Winde 10 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Gemeine Quecke 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Acker-Kratzdistel, Ampfer-Arten 33 %
Wintergerste Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wintergerste Sikkation 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 10 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zuckerrübe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Schosserrüben, Acker-Kratzdistel 33 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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