Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Arvestor
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Zulassungsnummer:
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2189-60
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Zulassungsanfang:
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23.09.2002
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Zulassungsende:
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28.02.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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Bayer CropScience, TOMEN FRANCE S.A. 18, Avenue de L'Opera
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Wirkstoffe:
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605g/l Methamidophos
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, T+
Sehr giftig, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NB6611
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN400
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft., NO686
Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF176
Raumkulturen (z.B. Reb-, Obst- und Hopfenanlagen) frühestens 24 Std. nach der Behandlung betreten oder geeignete Vorsichtsmaßnahmen (Atemschutz) treffen; Gewächshäuser vorher lüften., SF177
Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST122
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST221
Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter A1-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
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R- und S- Sätze:
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R 26/27/28
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut, R 50
Sehr giftig für Wasserorganismen, S 1/2
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 27/28
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)., S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbaukulturen, , : 10m, NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Gemüsekulturen, , : 10m
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Brokkoli (§18) |
Beißende Insekten |
600 ml/ha |
| Brokkoli (§18) |
Saugende Insekten |
600 ml/ha |
| Brokkoli (§18) |
Kohlmottenschildlaus |
600 ml/ha |
| Kartoffel |
Blattläuse als Virusvektoren |
weitere Spritzungen 800 ml/ha, dritte Spritzung 800 ml/ha, zweite Spritzung 1 l/ha, erste Spritzung 1 l/ha |
| Kartoffel |
Kartoffelkäfer |
1.2 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.