Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   Tridex DG

Zulassungsnummer: 4350-00
Zulassungsanfang: 13.10.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: Cerexagri B.V., Stähler
Wirkstoffe: 750g/kg Mancozeb
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA016 Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., RA112 Enthält Methenamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST120 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VH364 Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) im technischen Wirkstoff Mancozeb darf 5 g/kg nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 37 Reizt die Atmungsorgane, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 22 Staub nicht einatmen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)

Verwendungszweck:
Tridex DG ist ein organisches Kontaktfungizid zum Schutz vor Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln sowie vor Schwarzfleckenkrankheit und Rotem Brenner in Weinreben (Tafel- und Keltertrauben). Der bewährte Wirkstoff Mancozeb schützt die Pflanze sicher vor pilzlichem Befall. Formuliert wurde Tridex DG als staubfreies und anwenderfreundliches wasserdispergierbares Granulat.

Anwendung:
Ackerbau
Kartoffeln
Gegen Kraut- und Knollenfäule: 1,5-2,0 kg/ha
in 200-400 l/ha Wasser
Einsatzzeitpunkt: ab Schließen der Reihen bzw. nach Warndienstaufruf. Max. 8 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.

Weinbau
Tafel- und Keltertrauben
Gegen Phomopsis viticola (Schwarzfleckenkrankheit) Basisaufwand: 0,8 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser
ES 61: 1,6 kg/ha
in maximal 800 l/ha Wasser max. 4 Anwendungen, max. 6 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr, Anwendung nur vor der Blüte. (VZ526)
Gegen Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) Basisaufwand: 0,8 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser ES 61: 1,6 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser max. 3 Anw., max. 6 Anw. für die Kultur bzw. je Jahr, Anw. nur vor der Blüte. (VZ526) Allg. Konz.in Weinbau: 0,2%

Wartezeit:
Kartoffeln: 7 Tage
Weinrebe (Keltertrauben): die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Gebinde: 10 Kilogramm (EAN 4012879033252)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 2 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weinrebe Phomopsis viticola
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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