Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Cuprozin Flüssig
|
Zulassungsnummer:
|
4147-00
|
|
Zulassungsanfang:
|
03.04.2003
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2013
|
|
Vertriebsfirmen:
|
Spiess-Urania
|
|
Wirkstoffe:
|
460.6g/l Kupferhydroxid
|
|
Kennzeichen:
|
N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-1
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NN270
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NO686
Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH330
Der Gehalt an Schwermetallen im Mittel darf für Blei 0,5 x mg/kg, für Arsen 0,1 x mg/kg und für Cadmium 0,1 x mg/kg nicht überschreiten, wobei x den Gehalt an Kupfer ausgedrückt in g/kg bedeutet., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 41
Gefahr ernster Augenschäden, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Sicherheitsdatenblatt: |
|
Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)
Verwendungszweck:
Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Peronospora (Plasmopara viticola) an Weinreben
Gebinde:
1 Liter (1 dm3) (EAN 4014108217174)
,
5 Liter (1 dm3) (EAN 4014108217259)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kartoffel |
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
2.5 l/ha |
| Kartoffel |
Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) |
0.4 l/ha; Wasser: 80 bis 100 l/ha |
| Kernobst (§18) |
Kragenfäule, Phytophthora cactorum |
0.66 % |
| Tomate (§18) |
Phytophthora infestans |
Pflanzengröße bis 50 cm 2.5 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.7 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 5 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
| Tomate (§18) |
Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) |
Pflanzengröße bis 50 cm 2.5 l/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.7 l/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 5 l/ha; Wasser: 1200 l/ha |
| Weinrebe |
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
— |
| Zierpflanzen (§18) |
Pilzliche Blattfleckenerreger |
— |
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.