Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Dithane LFS
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Zulassungsnummer:
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4361-00
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Zulassungsanfang:
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23.12.1997
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Zulassungsende:
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31.12.2007 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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Dow AgroSciences
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Wirkstoffe:
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455g/l Mancozeb
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, RA016
Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., RA112
Enthält Methenamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW201
Anwendung nur in Kulturen bis zu einer maximalen Höhe, Aufwandmenge je Hektar sowie Anwendungshäufigkeit, wie sie sich aus der Gebrauchsanleitung ergibt., NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH364
Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) im technischen Wirkstoff Mancozeb darf 5 g/kg nicht überschreiten., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbaukulturen, , : 5m
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kartoffel |
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
2 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.