Wenn der Storch auf dem Kamine hockt,
dann bald darauf der Abzug bockt.

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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Gro-Stop Innovator

Zulassungsnummer: 5864-00
Zulassungsanfang: 19.06.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Certis Europe B.V.
Wirkstoffe: 300g/l Chlorpropham
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., VH354 Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250 mg/kg nicht überschreiten., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
R- und S- Sätze: R 48/22 Gesundheitsschädlich, R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kartoffel Keimhemmung erste Anwendung 25 ml/t, zweite bis siebente Anwendung 12.5 ml/t

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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