Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Gro-Stop Fog
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Zulassungsnummer:
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4255-00
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Zulassungsanfang:
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12.02.2004
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Zulassungsende:
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31.12.2014
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Vertriebsfirmen:
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Certis Europe BV
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Wirkstoffe:
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300g/l Chlorpropham
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB195
Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden., SF150
Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST4101
Halbmaske DIN 58 646-HM mit Kombinationsfilter AX-P2 DIN EN 371 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., VA251
Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden., VH354
Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250 mg/kg nicht überschreiten., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
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R- und S- Sätze:
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R 48/22
Gesundheitsschädlich, R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden, S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 38
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblätter: |
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Anwendungshinweis: (Belchim Crop Protection)
Verwendungszweck:
Gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heissnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Grosslager)
Anwendungszeitpunkt:
nach Lagerbeginn
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
3 x 20 ml/t
Wartezeit in Tagen:
keine
Gebinde:
10 Liter (1 dm3) (EAN 4250219600096)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kartoffel |
Keimhemmung |
20 ml/t |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.