So selten wie ein Kopp ohne Nagel,
so selten ein Juli ohne Hagel.

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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Gro-Stop Fog

Zulassungsnummer: 4255-00
Zulassungsanfang: 12.02.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Certis Europe BV
Wirkstoffe: 300g/l Chlorpropham
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB195 Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden., SF150 Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST4101 Halbmaske DIN 58 646-HM mit Kombinationsfilter AX-P2 DIN EN 371 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., VA251 Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden., VH354 Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250 mg/kg nicht überschreiten., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
R- und S- Sätze: R 48/22 Gesundheitsschädlich, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (Belchim Crop Protection)

Verwendungszweck:
Gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heissnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Grosslager)


Anwendungszeitpunkt:
nach Lagerbeginn


Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
3 x 20 ml/t


Wartezeit in Tagen:
keine
Gebinde: 10 Liter (1 dm3) (EAN 4250219600096)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kartoffel Keimhemmung 20 ml/t

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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