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 Mittelname:   Maneb Schacht

Zulassungsnummer: 0727-61
Zulassungsanfang: 23.04.1998
Zulassungsende: 31.12.2007 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: F. Schacht GmbH & Co.KG
Wirkstoffe: 800g/kg Maneb
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA054 Enthält Maneb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., RA112 Enthält Methenamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF170 Gewächshäuser sind nach der Anwendung des Mittels gut zu belüften., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST110 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
R- und S- Sätze: R 36 Reizt die Augen, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 22 Staub nicht einatmen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Gemüsekulturen, , Freiland: 20m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Zierpflanzenbau, , Freiland: 20m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , : 10m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Forstpflanzen, , : 10m


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) 1.8 kg/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 1.8 kg/ha
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) 0.18 g/m²
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 0.18 g/m²
Kiefer Kiefernschütte Pflanzengröße bis 60 cm 1.2 kg/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Tabak Blauschimmel (Peronospora tabacina) 0.05 %
Tabak Blauschimmel (Peronospora tabacina) Aufwand Präparat bei Infektionsgefahr 0.1 %, Aufwand Präparat bei Befallsbeginn 0.2 %
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Pflanzengröße bis 50 cm 1.8 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 2.7 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 3.6 kg/ha
Tomate Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Pflanzengröße bis 50 cm 1.8 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 2.7 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 3.6 kg/ha
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Pflanzengröße bis 50 cm 0.18 g/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.27 g/m², Pflanzengröße über 125 cm 0.36 g/m²
Tomate Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Pflanzengröße bis 50 cm 0.18 g/m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.27 g/m², Pflanzengröße über 125 cm 0.36 g/m²
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) 0.2 %
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) 0.2 %
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) 0.2 %
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) 0.2 %
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) 0.2 %
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) 0.2 %
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) 0.2 %
Zierpflanzen Rostpilze (Uredinales) 0.2 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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