Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Neo-Stop L500
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Zulassungsnummer:
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4764-00
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Zulassungsanfang:
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15.12.2003
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Zulassungsende:
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31.12.2013
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Vertriebsfirmen:
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AGRIPHAR S.A., Stähler
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Wirkstoffe:
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500g/l Chlorpropham
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF138
Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluß der Behandlung erlaubt., SF149
Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST220
Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter A1-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VA229
Keine zusätzliche Anwendung mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenen Mitteln in Speisekartoffeln., VH354
Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250 mg/kg nicht überschreiten., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
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R- und S- Sätze:
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R 48/22
Gesundheitsschädlich, R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 38
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verwendungszweck:
Flüssiges Heißvernebelungs-Konzentrat zur Keimhemmung an Kartoffeln. Der flexible Einsatz während der Lagerzeit macht ein exaktes Lagermanagement verschiedener Partien problemlos möglich
Anwendungszeitpunkt:
Während der Lagerdauer ggf. mehrmals nebeln
Aufwandmenge:
Kartoffeln (Großlager, ausg. Pflanzkartoffeln)
Zur Keimhemmung:12 ml/t Kartoffeln pro Anwendung
Max. 3 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr
Wartezeit in Tagen:
Kartoffeln: durch zugelassene Anwendung abgedeckt (F)
Gebinde:
20 Liter (1 dm3) (EAN 4012879070165)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kartoffel |
Keimhemmung |
12 ml/t |
| Kartoffel |
Keimhemmung |
erste Anwendung 24 ml/t, zweite bis vierte Anwendung 16 ml/t |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.