Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: NEMATHORIN 10G
|
Zulassungsnummer:
|
5005-00
|
|
Zulassungsanfang:
|
10.05.2004
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2014
|
|
Vertriebsfirmen:
|
ISK Biosciences Europe
|
|
Wirkstoffe:
|
100g/kg Fosthiazate
|
|
Kennzeichen:
|
N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, RA013
Enthält Fosthiazat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NT676
Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen., NT678
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb bei allen Anwendungen im Freiland dafür sorgen, dass ausgebrachtes Granulat eingearbeitet bzw. mit Erde abgedeckt wird., NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST1201
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Sicherheitsdatenblatt: |
|
Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)
Nemathorin 10G:
100 g/kg Fosthiazate
Formulierung:
Wasserdispergierbares Streugranulat
Verwendungszweck:
Kontaktnematizid gegen Kartoffelnematoden
Anwendungsgebiet:
Kartoffel
Anwendungszeitraum:
Ausbringung und sofortige Einarbeitung (10 - 15cm) vor der Ablage der Kartoffel
Aufwandmenge:
30 kg/ha
Anzahl der Anwendungen:
1 Behandlung in 4 Jahren auf derselben Fläche
Wartezeit:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Gebinde:
10 Kilogramm (EAN 4032219003981)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Kartoffel |
Kartoffelnematoden |
30 kg/ha |
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.