Komm'n die schwülen Julitage,
wer'n die Bremsen dir zur Plage.

PflanzenPflanzenHome
TiereTiere
TechnikTechnik
FinanzenFinanzen

Top-Video

DSM Agro /
Dynatest (Streuertest)
Ansehen Videothek

Mein Wetter

Wettergrafik

Frankfurt

Max: 25°C
Min: 8°C
Regen: 0mm mehr…

Wetterlage
Hoch Volker über der Skandinavien sorgt für meist sommerliches Wetter in Deutschland.


Partner



kundslogo





Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   MitoFOG

Zulassungsnummer: 0394-00
Zulassungsanfang: 12.02.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Frowein GmbH & Co. KG
Wirkstoffe: 317g/l Chlorpropham
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB195 Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden., SF150 Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST4101 Halbmaske DIN 58 646-HM mit Kombinationsfilter AX-P2 DIN EN 371 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., VA229 Keine zusätzliche Anwendung mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenen Mitteln in Speisekartoffeln., VA251 Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden., VH354 Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250 mg/kg nicht überschreiten., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
R- und S- Sätze: R 48/22 Gesundheitsschädlich, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Kartoffel Keimhemmung 20 ml/t

Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular

Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

ImpressumTeamMediadatenKontaktSitemap
© Copyright 2000 – 2008 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
Pflanzen