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 Mittelname:   MANCOFOR DG

Zulassungsnummer: 3924-65
Zulassungsanfang: 13.12.2006
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Belchim, Dow AgroSciences
Wirkstoffe: 750g/kg Mancozeb
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA016 Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., RA112 Enthält Methenamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NH434 Die Auflage NN 434 muß direkt im Anschluß an den Text zu den Auswirkungen des Mittels auf Typhlodromus pyri aufgeführt werden., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN292 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Drino inconspicua (Raupenfliege) eingestuft., NN310 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Verticillium lecanii (insektenpathogener Pilz) eingestuft., NN3322 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Amblyseius finlandicus (Raubmilbe) eingestuft., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN390 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft., NN434 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt; ausreichende Wirksamkeit ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Werden anschließend oder im Wechsel zusätzlich andere Mittel verwendet, ist eine Schädigung von Raubmilbenpopulationen möglich., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NZ123 In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als dreimal pro Jahr auf derselben Fläche., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF149 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., VH364 Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) im technischen Wirkstoff Mancozeb darf 5 g/kg nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN182 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft., NN193 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pales pavida (Raupenfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 22 Staub nicht einatmen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Anwendungshinweis: (Belchim Crop Protection)

Wasserlösliches Granulat gegen pilzliche Krankheiten in Kartoffeln. Wirkungsweise:
Mancofor WG ist eine organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten.
Mancofor WG hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität. Mancofor WG ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten oder Sorten sind bislang nicht bekannt.
Anwendung:
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)Wartezeit:
7 Tage
Gebinde: 10 Kilogramm (EAN 4250219600423)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Erdbeere (§18) Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare)
Erdbeere (§18) Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare)
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 1.8 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 0.18 g/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Kohlrabi (§18) Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) 2 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Pflaume Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae)
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere (§18) Säulenrost (Cronartium ribicola)
Stachelbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere (§18) Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis)
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe Phomopsis viticola
Weinrebe Phomopsis viticola
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Weinrebe Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Zierpflanzen (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger
Zierpflanzen (§18) Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Zierpflanzen (§18) Rostpilze
Zierpflanzen (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger
Zierpflanzen (§18) Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Zierpflanzen (§18) Rostpilze
Zwetschge Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni)
Zwiebelgemüse (§18) Falscher Mehltau (Peronospora destructor) 1.5 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Falscher Mehltau (Peronospora destructor) 1.5 kg/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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