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 Mittelname:   Pirimor Granulat

Zulassungsnummer: 2470-00
Zulassungsanfang: 08.04.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: BASF, Scotts Celaflor GmbH & Co. KG, Spiess-Urania, Syngenta
Wirkstoffe: 500g/kg Pirimicarb
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, T Giftig, RA017 Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN391 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF149 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST121 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen., ST122 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36 Reizt die Augen, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Syngenta

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbohne Blattläuse 300 g/ha
Anis, Gewürzfenchel, Koriander, Dill, Kümmel Blattläuse 250 g/ha
Artischocke (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 750 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1000 l/ha
Aubergine (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Blattkohle Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Blumenkohle Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Endivien, Salate Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
frische Kräuter Blattläuse 300 g/ha
frische Kräuter (§18) Blattläuse 250 g/ha
Futtererbse Blattläuse 300 g/ha
Gemeine Ringelblume (§18) Blattläuse 0.25 kg/ha; Wasser: 200 bis 1000 l/ha
Gemüsepaprika (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Blattläuse bei Temperaturen >15°C 200 g/ha, bei Temperaturen <15°C 300 g/ha
Gewürzfenchel, Kümmel, Koriander, Anis Blattläuse 250 g/ha
Gurke (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Himbeere, Brombeere (§18) Blattläuse 0.5 kg/ha
Hülsengemüse Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 300 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Johannisbeerartiges Beerenobst (§18) Blattläuse 0.5 kg/ha
Kartoffel Blattläuse 300 g/ha
Kartoffel Blattläuse als Virusvektoren erste Spritzung 450 g/ha, zweite Spritzung 400 g/ha, dritte Spritzung 350 g/ha, weitere Spritzungen 350 g/ha
Kernobst Blattläuse 250 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Kohlrabi Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Laubholz, Nadelholz Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 0.25 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.37 kg/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.5 kg/ha
Melone (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Möhre Blattläuse 300 g/ha
Pflaume, Aprikose, Pfirsich Blattläuse 250 g/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume, Pfirsich, Aprikose Blattläuse 250 g/ha und je m Kronenhöhe
Rote Bete Blattläuse 300 g/ha
Schwarzwurzel, Pastinak, Wurzelpetersilie, Topinambur, Meerrettich Blattläuse 300 g/ha
Sonnenblume Blattläuse 250 g/ha
Spinat und verwandte Arten Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Stangenbohne (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Süßkirsche, Sauerkirsche Blattläuse 250 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: mind. 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Tabak Blattläuse 450 g/ha
Tomate (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 1200 l/ha
Wurzelzichorie Blattläuse 300 g/ha
Zierpflanzen Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Zierpflanzen Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 250 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 375 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 500 g/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Blattläuse 300 g/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Blattläuse als Virusvektoren 300 g/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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