Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Bromoterb
|
Zulassungsnummer:
|
4577-00
|
|
Zulassungsanfang:
|
28.10.2003
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2013
|
|
Vertriebsfirmen:
|
Feinchemie, Makhteshim-Agan
|
|
Wirkstoffe:
|
200g/l Bromoxynil, 300g/l Terbuthylazin
|
|
Kennzeichen:
|
N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 20/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 48/22
Gesundheitsschädlich, R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36
Reizt die Augen, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 63
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Sicherheitsdatenblatt: |
|
Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)
Verwendungszweck:
Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Mais zur Nachauflaufanwendung
Anwendungszeitpunkt:
NAF
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
1,5 - 2,0 l/ha - 1 Anwendung
Wartezeit in Tagen:
Mais - 60 Tage
Gebinde:
5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200466)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Mais |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Mais |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.