Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Artett
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Zulassungsnummer:
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4206-00
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Zulassungsanfang:
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01.06.2001
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Zulassungsende:
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31.12.2011
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Vertriebsfirmen:
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BASF
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Wirkstoffe:
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150g/l Terbuthylazin, 150g/l Bentazon (164g/l Natrium-Salz)
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, RA010
Enthält Bentazon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG315
Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres., NG402
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt., NG407
Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand., NG413
Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 48/22
Gesundheitsschädlich, R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 41
Gefahr ernster Augenschäden, S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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NW603
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Ackerbaukulturen, , : 15m; reduzierte Abstnde: A *,B 5,C 5,D 10
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Sicherheitsdatenblätter: |
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Anwendungshinweis: (BASF)
Herbizid-Kombination zur Bekämpfung von Hirsen und zweikeimblättrigen Unkräutern in Mais zur Nachauflaufbehandlung.Wirkungsweise Die Kombination der Wirkstoffe DMTA-P (in Spectrum) und Bentazon und Terbuthyl azin (in Artett) ergibt ein sehr breites Wirkungsspektrum zur Bekämpfung von Unkrauthirsen und zweikeimblättrigen Samen unkräutern in Mais. DMTA-P ist ein Blatt- und Bodenherbizid mit einer lange anhaltenden Bodenwirkung, das von Wurzeln, Hypokotyl und Keimblättern von Un gräsern und Unkräutern aufgenommen wird. Die beste Wirkung wird deshalb bei kleinen, gerade auflaufenden Un gräsern und Unkräutern erzielt.Feuchter Boden zur oder nach der Anwendung fördert die Wirkung. Befinden sich die Ungräser und Unkräuter zum Zeitpunkt der Behandlung bereits im Laubblattstadium, ist eine Kombination mit blattaktiven Herbiziden wie Artett und Motivell erforderlich. Bentazon ist ein Kontaktherbizid mit ausschließlicher Blattaktivität gegen Unkräuter. Es ergänzt sich mit DMTA-P und Terbuthylazin hinsichtlich des Wirkungsspektrums und hat einen anderen Wirkmechanismus als diese. Bentazon erfasst auch Triazin-resistente Unkräuter und Unkräuter in fortgeschrittenen Entwicklungsstadien. Terbuthylazin wirkt sowohl über das Blatt als auch über den Boden vornehmlich gegen Unkräuter. Terbuthylazin bekämpft ein sehr breites Unkrautspektrum sowohl auflaufender, kleinerer und größerer Unkräuter.
Gebinde:
5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348274234)
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10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348360012)
,
2 Stück (EAN-Code) (EAN 4014348618465)
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3 Stück (EAN-Code) (EAN 4014348285025)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Mais |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras |
5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.