Wenn der Storch auf dem Kamine hockt,
dann bald darauf der Abzug bockt.

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 Mittelname:   Dipel ES

Zulassungsnummer: 4080-00
Zulassungsanfang: 21.04.1993
Zulassungsende: 30.11.2008
Vertriebsfirmen: Stähler
Wirkstoffe: 33.2g/l Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm HD-1
Kennzeichen: Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH340 Das Präparat darf keine säugerpathogenen oder bienenpathogenen Mikroorganismen enthalten. Es ist aus Reinkulturen herzustellen. Das Präparat muß frei von Enterobacteriaceen und Staphylokokken sein. Das Präparat muß sich im Test auf Säugerpathogenität nach den US-Vorschriften als unschädlich erweisen. Bei jeder Neuanmeldung sind die zur Erfüllung der genannten Auflagen notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das gleiche gilt, wenn von einem bereits zugelassenen Präparat neue Produktionschargen in den Verkehr gebracht werden sollen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft., NN181 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft., NN182 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft., NN193 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pales pavida (Raupenfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Stähler

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)

Verw.zweck:
Biolog. Insektizid zur Bekämpf. schädl. Raupen im Acker-,Obst-,Gemüse-,Wein- u. Zierpfl.bau sowie im Forst

Anw.zeitpunkt:ab Befallsbeginn

Aufw.menge:
Gegen Maiszünsler:2 l/ha
Obstbau
Kern-,Steinobst:0,5 l/ha u. je 1 m Kronenhöhe
(0,1%,100ml je 100l Wasser)
Weinbau
Geg. Einbindigen u. Bekreuzten Traubenwickler
1.Generation(Heuwurm):
Basisaufw.:0,5 l/ha
Rebstadium ES61:1 l/ha
Rebstad. ES71:1,5 l/ha
2.Gen. (Sauerwurm):
Rebstadium ES71:1,5 l/ha
Rebstad. ES75:2,0 l/ha
Gemüsebau
Kohlgemüse
Geg. freifress. Schmetterl.raupen :600 ml/ha
Geg. Kohlweißling nach Befallsbeg. :300 ml/ha
Blattgemüse,frische Kräuter,Sprossgem.,Zwiebelgem.(Freiland u. unter Glas):300 ml/ha
Zierpflanzenbau:0,1%(100ml je 100l Wasser)
Forst
Laub- u. Nadelholz
Geg. freifress. Schmetterlingsraupen(außer Wollspinner,Trägspinner,Eulen u. Gr. Frostspanner)
mit Bodengeräten:3 l/ha
mit Luftfahrzeugen in 35l Wasser(auch im ULV-Verfahren) :3 l/ha
Geg. Schwammspinner mit Bodenger.:2 l/ha
mit Luftfahrz. in 50l Wasser:2 l/ha
Geg. Junglarven der Nonne
mit Luftfahrz. in 35l Wasser:3l/ha
Laubholz
Geg. Goldafter mit Bodenger. u. Luftfahrz.:900ml/ha

Wartezeit in Tagen:Mais,Kohl,Keltertrauben,Obstbau,Blatt-,Spross-u. Zwiebelgemüse,frische Kräuter:durch zugel.Anw.abgedeckt(F)
Laub- und Nadelholz, Zierpflanzen : ohne Bedeutung (N)
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879041028) , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4012879041059)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Fruchtgemüse (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 300 ml/ha
Kernobst Freifressende Schmetterlingsraupen 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe
Kohlgemüse Kohlweißlings-Arten 300 ml/ha
Kohlgemüse Freifressende Schmetterlingsraupen 600 ml/ha
Laubholz Gemeiner Goldafter 900 ml/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Laubholz Gemeiner Goldafter 900 ml/ha; Wasser: mind. 50 l/ha
Laubholz, Nadelholz Schwammspinner 2 l/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Laubholz, Nadelholz Schwammspinner 2 l/ha; Wasser: mind. 50 l/ha
Laubholz, Nadelholz Nonne 3 l/ha; Wasser: mind. 35 l/ha
Laubholz, Nadelholz Freifressende Schmetterlingsraupen 3 l/ha; Wasser: mind. 600 l/ha
Laubholz, Nadelholz Freifressende Schmetterlingsraupen 3 l/ha; Wasser: mind. 35 l/ha
Laubholz, Nadelholz Freifressende Schmetterlingsraupen 3 l/ha
Mais Maiszünsler 2 l/ha; Wasser: mind. 500 l/ha
Sprossgemüse, Blattgemüse, Zwiebelgemüse, frische Kräuter (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 300 ml/ha
Sprossgemüse, Blattgemüse, Zwiebelgemüse, frische Kräuter (§18) Freifressende Schmetterlingsraupen 300 ml/ha
Steinobst Freifressende Schmetterlingsraupen 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler Basisaufwand: 0.5 l/ha, ES 61: 1 l/ha, ES 71: 1.5 l/ha
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler ES 71: 1.5 l/ha, ES 75: 2 l/ha
Ziergehölze Freifressende Schmetterlingsraupen 0.1 %; Wasser: mind. 1500 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Lauchmotte 300 ml/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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