Pflanzenschutz MANAGER
Plantaclen 360
Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen gegen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter.
| Zulassungsende | 31.12.2014 |
| Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Aufwandmengen | 33 % |
| Abstandsauflagen | |
| Anwendungsbestimmungen | |
| Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
| Hinweise | |
| Wartezeiten | Freiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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