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dann bald darauf der Abzug bockt.

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 Mittelname:   TOUCHDOWN QUATTRO

Zulassungsnummer: 5079-00
Zulassungsanfang: 11.03.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Syngenta
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (435g/l Ammonium-Salz)
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen:

Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)

Verwendungszweck:
Nichtselektives Blattherbizid gegen Ausfallgetreide, Quecke, andere Ungräser sowie gegen Unkräuter in zahlreichen, einschl. nach §18a genehmigten, Anwendungsgebieten sowie Sikkationsmittel zur Ernteerleichterung in Getreide.

Aufwandmenge/Flächeneinheit und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:

5l/ha (1 X):
Ackerbaukulturen nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen, zB. Raps-, Mais- oder Getreidestoppel
Vorernteanwendung in stehendem oder lagerndem Getreide ausser Saat- und Braugetreide (in Lagergetreide auch zur Sikkation)
Stillegungsflächen (zur Rekultivierung anstehend)
Wiesen, Weiden: Spritzen mit nachfolgendem Umbruch

3 l/ha (1X):
Mais, Zucker-, Futterrübe: Bis 2 Tage vor der Saat

5 l/ha (1X):
Weinreben (ab 4. Standjahr): Unterstockbehandlung
Kernobst (ab 3. Standjahr): Streifenbehandlung
Laub-, Nadelholz: Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Baumschulgehölzpflanzen und in Laub-, Nadelholz auf Jungwuchsflächen und in Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen: Mai bis Juni: Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland)

Zu weiteren Zulassungen oder zu Genehmigungen nach §18a: Syngenta Hotline, Tel: (0180) 3240275 oder Internet der Syngenta Agro GmbH, www.syngenta-agro.de kontaktieren.

Wartezeit in Tagen:
Getreide (Vorerentebehandlung): 14
Keltertrauben, Tafeltrauben: 28
Kernobst:42
Mais: (Vorsaatbehandlung): 90
Übrige Indikationen: F bzw. N
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4032219002366) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4032219002380) , 20 Liter (1 dm3) (EAN 4032219003318) , 640 Liter (1 dm3) (EAN 4032219002403)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen 5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Chicoree (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Sikkation, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Gleisanlagen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 7.5 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Laubholz Echte Brombeere 3 l/ha
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Mais Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Nadelholz, Laubholz Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Adlerfarn 5 l/ha
Nadelholz, Laubholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Nadelholz, Laubholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Nadelholz, Laubholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Nadelholz, Laubholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Spargel (§18) Knöterich-Arten, Acker-Kratzdistel, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Spargel (§18) Knöterich-Arten, Acker-Kratzdistel, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 1000 l/ha
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Acker-Kratzdistel, Gänsedistel-Arten, Ampfer-Arten, Gemeine Quecke 5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Ziergehölze Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha
Ziergehölze Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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