Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: COMBICOAT CBS
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Zulassungsnummer:
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3695-00
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Zulassungsanfang:
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04.04.2002
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Zulassungsende:
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31.12.2012
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Vertriebsfirmen:
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SATEC Handelsgesellschaft mbH
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Wirkstoffe:
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475g/kg Carbosulfan
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Kennzeichen:
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T
Giftig, NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NH696
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Warnhinweis: Dieses gebeizte Saatgut ist giftig für Vögel. Bitte besondere Hinweise beachten.
Das Wort Warnhinweis soll in roter Farbe gedruckt werden und die Dimension 1 cm x 5 cm nicht unterschreiten.
Weiterhin dafür sorgen, dass auf den Saatgutpackungen in deutlich sichtbarer, leicht lesbarer Schrift folgende Kennzeichnung wiedergegeben wird:
Warnhinweis: Dieses gebeizte Saatgut ist sehr giftig für Vögel. Deshalb nur in feinkrümelig zubereitetes Saatbett ablegen, nie in klumpigen und steinigen Böden. In jedem Fall darauf achten, dass das Saatgut vollständig eingearbeitet bzw. mit Erde abgedeckt wird. Beim Ausheben der Säschare Nachrieseln unbedingt vermeiden. Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren., NN264
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST1201
Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 23/25
Giftig beim Einatmen und Verschlucken, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 1/2
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.