Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen und Rindern- verpflichtend für Kurban Bayram-

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Ort:
47533 Kleve
Datum:
08.06.2017 - 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen bietet im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft (VBZL) Haus Riswick gemeinsam mit dem bsi-Schwarzenbek und dem Veterinäramt des Kreises Kleve einen Sachkundelehrgang „Entblutungsschnitt beim Schaf und Rind“ an.

Laut Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 „über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung und Tötung“ muss jede Person, die Schlachtungen durchführt, einen Sachkundenachweis besitzen. Dies gilt auch für denjenigen, der den Entblutungsschnitt durchführt (z.B. während des Kurban Bayram).

Im Kurs wird die theoretische Sachkunde vermittelt und geprüft. Bei bestandener theoretischer Prüfung wird eine Bescheinigung zur Vorlage beim Veterinäramt erteilt. Das nach Wohnort zuständige Veterinäramt stellt dann die Sachkundebescheinigung aus. Eine praktische Prüfung erfolgt in diesem Kurs nicht. Die Prüfung der praktischen Fähigkeiten sollten die Teilnehmer selbst mit ihrem zuständigen Veterinäramt absprechen.

Wichtig: Teilnehmer, die Schwierigkeiten beim Verständnis der deutschen Sprache haben, müssen einen Dolmetscher mitbringen, da neben der schriftlichen Prüfung (zweisprachig Deutsch und Türkisch) auch eine mündliche Prüfung erforderlich ist.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie einen Dolmetscher mitbringen.
Für den Dolmetscher fallen 15,00€ Verpflegungspauschale an.

Achtung: Der Kurs berechtigt nur zum Durchführen des Entblutungsschnittes bei Schafen und Rindern. Wer die komplette Schlachtung durchführen möchte, benötigt auch weiterhin einen Sachkundelehrgang für Betäuben und Töten.

Das Seminar beginnt um 08:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.

Die Kosten je Seminartag betragen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus Nordrhein- Westfalen 105,- und € 135,- € für sonstige Teilnehmer.
Hinzu kommt die Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung in Höhe von 35.-€ und ggf. 15,- € Verpflegungspauschale für einen Dolmetscher.

Die Höhe der Prüfungsgebühr kann bei geringer Teilnehmerzahl höher ausfallen.
Die Lehrgangsgebühr muss vor Beginn der Veranstaltung vor Ort bar bezahlt werden.
In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Tagesverpflegung und Getränke enthalten.

Die Übernachtung in Haus Riswick incl. Frühstück und Abendessen kann gesondert gebucht werden. Die Buchungen nimmt Hildegard Fallier, Tel.: 02821 996- 181, hildegard.fallier@lwk.nrw.de, Fax: 02821 996-126 entgegen.


Über die Seminargebühr und bei Bedarf darüber hinaus anfallende Kosten erhalten Sie nach Abschluss der Veranstaltung eine Rechnung.
Veranstalter / Ansprechpartner:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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