LEXIKON
Nährstoffvergleich
In der Dünge-VO wird gemäß § 5 ein Nährstoffvergleich vorgeschrieben.
Beim Nährstoffvergleich werden alle Nährstoffe, die in den Betrieb fließen, mit den Nährstoffmengen verglichen, die den Betrieb verlassen.
Für Stickstoff müssen jährliche und für Kalium und Phosphat alle 3 Jahre Vergleiche erstellt werden.
Erstellt werden muss der Nährstoffvergleich von allen Betriebe, die eine landwirtschaftlicher Nutzfläche von mehr als 10 ha besitzen,
oder mehr als einen Hektar Sonderkulturen (Gemüse, Weinberge, etc.)bewirtschaften.
Befreit vom Nährstoffvergleich sind Betriebe, die weniger als 80 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft einschließlich der beim Weidegang anfallenden Stickstoffmengen ausbringen und
weniger als 40 kg N /ha aus anderen "N-haltigen Düngemitteln" zuführen und
keinen Klärschlamm o.ä. einsetzen.
Die Nährstoffvergleiche müssen spätestens ein halbes Jahr nach Ende des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Das Wirtschaftsjahr kann frei gewählt, darf dann aber nicht mehr geändert werden.
Es empfiehlt sich, das Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis 30.06. zu verwenden, da die Daten dann direkt aus der Buchführung übernommen werden können.
Nährstoffvergleiche müssen 9 Jahre aufbewahrt werden.
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