LEXIKON



anzeigepflichtige Tierseuchen

Tierseuchen sind Krankheiten, die sich stark ausbreiten, volkswirtschaftliche Schäden verursachen und/oder die menschliche Gesundheit gefährden. Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht und Fürsorge. Im Tierseuchengesetz wird geregelt, wie im Seuchenfall vorzugehen ist. Außerdem ist dort festgelegt, dass der Tierbesitzer, sowie alle Personen die Tiere beaufsichtigen oder pflegen verpflichtet sind jeden Verdacht auf eine Tierseuche bei der Polizeibehörde anzuzeigen und möglichst auch das Veterinäramt zu informieren.

Anzeigepflichtige Tierseuchen sind u.a.: BHV 1, Brucellose der Rinder, Leukose der Rinder, MKS, Salmonellose der Rinder und die Tuberkulose der Rinder.

Zur Seuchenvorbeugung sollte auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb für betriebsfremde Schutzbekleidung vorhanden sein. Hierzu sind saubere Kittel/Overall und Stiefel oder Einwegbekleidung erforderlich.

Seuchenschutz

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