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Alternativen zu Kastration von Schweinen in der Erforschung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet von dem derzeit laufenden EU-weiten Forschungsprojekt „PigCas“ tierschutzgerechte und wirtschaftliche Alternativen zu der üblichen betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln. Seit Jahrzehnten werden männliche Ferkel bis zum Alter von sieben Tagen kastriert, da der Verbraucher den später entstehenden Ebergeruch ablehnt. Marketingprojekte scheiterten bisher, bei denen für Eberfleisch beim Verbraucher Akzeptanz erreicht werden sollte. In bisherigen Gesprächen zwischen Deutschem Tierschutzbund und DBV bestand Einigkeit, dass man das Ziel verfolge, auf die Kastration gänzlich zu verzichten. Die derzeitigen Forschungen, die von der Züchtung über die Betäubung, den Einsatz von Schmerzmitteln, bis hin zur Immuno­kastration reichen - also Impfungen, wodurch die männliche Hormonentwicklung unterdrückt wird -sind noch nicht beendet und nicht praxistauglich. Deshalb kann das Ziel der „sanften Kastration“ nur langfristig erreicht werden, stellt der DBV klar.

Das Tierschutzgesetz könne nach DBV-Ansicht nur geändert werden, wenn auch die Voraussetzungen für alternative Behandlungsmöglichkeiten praxistauglich vorhanden seien. Der DBV fordert den Deutschen Tierschutzbund auf, gemeinsam mit dem Lebensmittel­einzelhandel auch eine Veränderung des Einkaufsverhaltens der Verbraucher zu erreichen. Die Landwirtschaft könnte hierauf kurzfristig reagieren. Die vom Deutschen Tierschutzbund heute vorgestellte Änderung des Tierschutzgesetztes sowie die Verwendung des toxisch wirkenden und folglich in Deutschland nicht zugelassenen Betäubungsmittel Isofluran bedeutet keine kurzfristige Problemlösung. Zudem verhindere die Gasbetäubung nicht die Kastration, die nur durch eine vom Verbraucher akzeptierte Ebermast zu umgehen wäre, betonte der DBV. Durch die längere Behandlung der Ferkel bei der vom Deutschen Tierschutzbund und Neuland heute vorgestellten Gasbetäubung, werde zusätzlicher Stress für die Ferkel erzeugt. Die Narkose verhindere auch nicht den Wundheilschmerz, im Gegenteil, sie verlängere sogar die Behandlung und damit die Stressfaktoren für das Ferkel. Der DBV weist darauf hin, dass die Betäubung der Ferkel nach geltendem Recht – anders in der Schweiz – nur Tierärzte vornehmen dürfen. Neben hohen Gerätekosten kämen deshalb für den Schweinehalter auch zusätzliche Tierarztkosten hinzu. Diese Kosten müssten über die Lebensmittelkette an den Verbraucher weitergegeben werden.

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