Neue Farben sollen Schlachtnebenprodukte markieren
HANNOVER (Dow Jones)--Die Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig hat jetzt gemeinsam mit dem niedersächsischen Ernährungsminister Hans-Heinrich Ehlen in Brüssel vor Vertretern der EU und der betroffenen Wirtschaftsverbände neu entwickelte Farbstoffe zur Markierung von Schlachtnebenprodukten vorgestellt. Diese Farben erfüllen wichtige Anforderungen dieses Zwecks, teilt das niedersächsische Ernährungsministerium dazu mit. So sind sie futtermittelrechtlich zugelassen und optisch leicht erkennbar. Außerdem können die neuen Markierungsfarben nicht leicht abgewaschen werden, verlieren jedoch bei der Herstellung der Tiernahrung durch Erhitzen ihre färbende Eigenschaft. Gleichwohl lassen sie sich auch nach einer Weiterverarbeitung noch leicht nachweisen, um illegale Verwendungen auszuschließen. Zu guter Letzt sollen die Markierung weder die Akzeptanz bei den Heimtieren noch bei deren Besitzern beeinträchtigen.
Minister Ehlen hatte das Projekt zur Erforschung einer brauchbaren Markierung von Kategorie 3-Material vor einigen Monaten angestoßen, um der illegalen Verwendung dieser Schlachtabfälle entgegenzuwirken. Zur Kategorie 3 zählen bei der Schlachtung gesunder Tiere anfallende Nebenprodukte, die zwar nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, aber etwa zur Tierfutterherstellung durchaus noch Verwendung finden können. Je nach Nutztierart kann dieses Material bis fast zur Hälfte des Gewichtsanteiles des geschlachteten Tieres ausmachen. In der Vergangenheit wurde bei den so genannten Gammelfleisch-Vorfällen auch Kategorie 3-Material für die Herstellung von Produkten verwendet, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen waren.
Die von der Uni Leipzig entwickelten Markierungsfarbstoffe sollen nun in den kommenden Monaten gemeinsam mit Wirtschaftsunternehmen auf ihre Praxistauglichkeit getestet werden. Sowohl die Dosierungs- und Anwendungstechnik bei den Rohmaterialien muss erprobt werden als auch die Eignung unter den Standardbedingungen der Heimtierfutterproduktion. Zudem will man die Markierung auch in Hinblick auf andere technische Verwendungsmöglichkeiten des betreffenden Materials prüfen, wie etwa in der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie. Abschließende Ergebnissen werden in etwa einem Jahr erwartet.
DJG/12/jc/sru/30.6.2008
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