Wie's im März regnet wird's
im Juni wieder regnen

PflanzenPflanzenHome
TiereTiere
TechnikTechnik
FinanzenFinanzen

Börsenfenster

Weizen Euronext Tendenz: steigend
Raps Euronext Tendenz: fallend
Soja CBoT Tendenz: steigend
Schweine Eurex Tendenz: steigend
Kartoffeln Eurex Tendenz: steigend

Schlußkurs: 12.03.10

Börsen-Newsletter bestellen

Mein Wetter

Schneeregen

Frankfurt

Max: 4°C
Min: -2°C
Regen: 1mm mehr…

SMS Unwetterwarnung
InfosKarteAbmelden

Wetterlage
Von Nordwesten her ziehen die Ausläufer von Tief Christa über Nordskandinavien nach Deutschland.

Newsletter


Infos Abmelden

Frage der Woche

Halten Sie die Landwirtschaftszählung für sinnvoll?


Teilnehmer: 463   

Archiv

Top-Video

vereinigtehagel
Produktübersicht
Fendt
Ansehen Videothek

Meine Links

Ändern

www.tec24.com

www.landflirt.de

www.landimmo.de

DBV fordert schnelleres Tempo für Geoschutz

Landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch, Käse oder Gemüse, die in einer bestimmten Region Deutschlands erzeugt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden. Allerdings nehmen diese Verfahren vom Zeitpunkt des Antrags bis zur Eintragung in das Schutzregister und damit zur Verwendung von Schutzlabel häufig mehrere Jahre in Anspruch. Angesichts dieser „Zeitverschwendung“ für die Hersteller fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) ein „schnelleres Tempo für Geoschutz“.

Die zwei wichtigen Schutzlabel sind die „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Bei der g.g.A. muss eine Verbindung zwischen dem Herkunftsgebiet und nur einer der Produktstufen bestehen. Das Produkt muss in der Region erzeugt und/oder hergestellt und/oder verarbeitet werden. So ist hierfür beispiels­weise möglich, dass ein Lebensmittel in der Region hergestellt wird, aber die Rohstoffe von woanders herkommen (z. B. Lübecker Marzipan). Für eine g.U. muss das Produkt in der Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden (z. B. Allgäuer Bergkäse). Diese Produkte haben in der Regel einen Mehrwert für die Verbraucher, da diese sich auf deren Bezug zur Region verlassen können, denn sowohl bei der g.U. als auch bei der g.g.A. besteht Identität mit der Region, stellte der DBV fest.

Positiv wertet der DBV die Neuregelung des Geoschutzes für Spirituosen, da damit die Doppelprüfung auf nationaler und EU-Ebene entfällt. Der Antrag ist direkt bei der Kommis­sion zu stellen, die ihn innerhalb von 12 Monaten prüfen und bescheiden muss. Betroffene Dritte können nach der Entscheidung 6 Monate lang Einspruch einlegen. Eine solche zeitliche Straffung des Antragverfahrens muss nach Ansicht des DBV künftig auch für andere Produkte als Spirituosen gelten. Der DBV fordert alle Verantwortlichen umgehend zu diesbezüglichen Rechtsetzungsinitiativen auf. (12.08.2008)

« Vorige | Nächste »

ImpressumTeamMediadatenKontaktSitemapFehler melden
Diese Seite DruckenVersenden – Bookmarken Artikel in Webnews aufnehmen Artikel in Mister Wong ablegen Artikel in del.icio.us ablegen Artikel in yigg ablegen

© Copyright 2000 – 2010 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
Pflanzen