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Qualitätsmanagement


Um das Klima zu schützen und den derzeitigen CO2-Ausstoß zu vermindern, soll die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse gefördert werden. Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-verordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) wird der von der Europäischen Union vorgegebene Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für Betriebe der gesamten Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Lieferkette bis zum Anlagenbetreiber bzw. Nachweis-pflichtigen nach dem Energiesteuergesetz bzw. dem BlmSchG. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb muss sich zur Einhaltung eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.

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