Um das Klima zu schützen und den derzeitigen CO2-Ausstoß zu
vermindern, soll die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse
gefördert werden. Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-verordnung
(BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
(Biokraft-NachV) wird der von der Europäischen Union vorgegebene Rahmen
der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu den Nachhaltigkeitskriterien für
Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe in nationales Recht umgesetzt.
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für Betriebe der
gesamten Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Lieferkette bis zum
Anlagenbetreiber bzw. Nachweis-pflichtigen nach dem Energiesteuergesetz
bzw. dem BlmSchG. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von
verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb muss sich zur Einhaltung
eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.
Wir sind REDcert zertifiziert!