EU-Naturwiederherstellung

10 Prozent der Agrarflächen bis 2030 für Landschaftselemente

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Bis zum Jahr 2030 sollen 10 % der Agrarflächen in der Europäischen Union mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden. Das geht aus dem heute von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur hervor. Wie eine Sprecherin der Kommission allerdings gegenüber AGRA-EUROPE klarstellte, handelt es sich hierbei zunächst um einen Richtwert, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Gesetzlich verankert werde der Wert mit dem Vorschlag nicht.
Insgesamt sollen nach dem Willen der Kommission bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Europäischen Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden. Diese sollen bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden. Die Brüsseler Behörde begründet dies damit, dass sich 80 % der europäischen Lebensräume in einem "schlechtem Zustand" befänden.
Konkret soll ein Stopp des Rückgangs der Bestäuberpopulationen und danach wieder die Vergrößerung der betreffenden Insektenbestände bewirkt werden. Zudem soll über die Maßnahmen in der Agrarlandschaft insgesamt eine Zunahme der biologischen Vielfalt und insbesondere eine positive Entwicklung bei den Wiesenschmetterlingen und Feldvögeln erreicht werden. Ziel ist auch ein höherer Anteil an organischem Kohlenstoff in Ackerböden.
Klare Zielvorgaben nennt die Brüsseler Kommission außerdem für die Wiederherstellung beziehungsweise Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Torfmooren und Torfabbaugebieten. So sollen 30 % der entwässerten Torfgebiete, die aktuell landwirtschaftlich genutzt werden, bis 2030 wiederhergestellt sein. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts sollen es 70 % sein.
Darüber hinaus will die EU-Behörde auch in den Waldökosystemen eine Zunahme der biologischen Vielfalt erreichen. Im Einzelnen soll es dazu mehr Totholz geben und eine bessere Vernetzung der Waldflächen erfolgen. Ferner sollen der Anteil von Wäldern mit einer uneinheitlichen Altersstruktur und der Bestand an organischem Kohlenstoff erhöht werden.
Schließlich hat sich die EU-Kommission als weiteres Vorhaben die Entfernung von Hindernissen in Flüssen auf die Fahnen geschrieben. Mindestens 25 000 Flusskilometer in der Europäischen Union sollen bis zum Jahr 2030 wieder in frei fließende Gewässer umgewandelt werden. AgE (23.06.2022)
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