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Seine Forderung nach verbesserten Entschädigungen für die Grundeigentümer beim Netzausbau hat der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt. Ohne entscheidende Veränderungen der Entschädigungsgrundsätze wird es weiterhin keine Akzeptanz und Unterstützung des Baus neuer Stromtrassen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen geben., warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken anlässlich eines Positionspapiers der Bundesnetzagentur über Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdverkabelvorrang.
Nach Auffassung des Bauernverbandes ist es unerlässlich, die Bereitstellung von Flächen mit wiederkehrenden Zahlungen zusätzlich zu einer bisher lediglich einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung zu entgelten. Krüsken erinnerte an das Bekenntnis im Koalitionsvertrag zu einer fairen Entschädigung. Daraus leite sich zwingend eine Neujustierung der bestehenden Entschädigungsgrundsätze ab. Mit dem Ende dieser Legislaturperiode dürfen diese Vereinbarungen der Großen Koalition nicht ergebnislos versanden, mahnte Krüsken. Wer fremden Grund und Boden nutze und damit wie die Unternehmen der Netzbetreiber Ertrag erwirtschafte, müsse gerechterweise auch die Eigentümer daran teilhaben lassen.
Die Forderung bezieht sich dem Generalsekretär zufolge auch auf die Erdverkabelung. Eine Verlegung von Höchstspannungsleitungen in den Boden könne land- und forstwirtschaftliche Flächen viel gravierender beeinflussen als der klassische Freileitungsbau. Umfangreiche Aushebungsarbeiten mit Eingriffen in die Bodenstruktur sowie Wärmeabstrahlungen der Erdkabel seien unvermeidbar und könnten sich unkalkulierbar auf den Ertrag auswirken.
Krüsken betonte zudem, dass Eingriffe in den Boden beim Netzausbau grundsätzlich keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen dürften. Der Netzausbau sei eine unverzichtbare Voraussetzung der ökologisch ausgerichteten Energiewende. AgE
(15.02.2017)