Verfahren gegen Schweinebetrieb Schulze Föcking eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren wegen angeblicher Tierschutzverstöße gegen den Geschäftsführer des Schweinemastbetriebes Schulze Föcking in Steinfurt eingestellt. Nach den durchgeführten Ermittlungen gebe es keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des verantwortlichen Tierhalters Frank Schulze Föcking oder eines anderen Mitarbeiters, teilte die Staatsanwaltschaft heute mit. Ermittlungen gegen dessen Ehefrau, die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking, waren wegen fehlender Zuständigkeiten für die Betriebsleitung erst gar nicht eingeleitet worden.
Die in der Strafanzeige der „Albert-Schweizer-Stiftung für unsere Mitwelt“ vom 13. Juli sowie in den Videosequenzen der Organisation „tierretter.de“ erhobenen Vorwürfe sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft eingehend auf strafrechtliche Relevanz geprüft worden. Die behaupteten Mängel bei den Haltungsbedingungen seien jedoch nicht von strafrechtlicher Bedeutung, denn es lasse sich nicht feststellen, dass die Tiere deswegen länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden ausgesetzt gewesen seien. Das gelte beispielsweise für den von den Tierschützern bemängelten zu hohen Ammoniakwert oder eine mangelnde Trinkwasserversorgung, die von der behandelnden Tierärztin im ersten Halbjahr 2017 nicht festgestellt worden seien, so dass es sich allenfalls um Momentaufnahmen gehandelt haben könnte.
Die auf den Videosequenzen erkennbaren Bissverletzungen und Gelenkschwellungen sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorsätzlich herbeigeführt oder ignoriert worden. Vielmehr habe der Betriebsleiter alles aus seiner Sicht Mögliche getan, um die verletzten und erkrankten Tiere zu versorgen; zudem habe er unverzüglich die Tierärztin hinzugezogen. Dies werde gestützt durch die in den Filmaufnahmen fast durchgehend zu erkennenden bläulichen Verfärbungen im Schwanzbereich der Tiere, die auf eine ärztliche Behandlung hindeuteten. Außerdem habe das zuständige Kreisveterinäramt bei einer Überprüfung des Betriebes am 7. Juli 2017 ebenfalls keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt. AgE (20.09.2017)
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