Kabinett beschließt Stoffstrombilanzverordnung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Für die Durchführung der ab 1. Januar 2018 vor allem für größere viehhaltende Betriebe vorgeschriebenen Bilanzierung ihrer Nährstoffströme werden einheitliche Vorgaben gelten. Das Bundeskabinett stimmte heute der Stoffstrombilanzverordnung mit den Maßgaben zu, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. November beschlossen hatte.
Die wichtigste Maßgabe der Länderkammer bezieht sich auf die Bewertung der zu erstellenden Stoffstrombilanzen. Danach können die Betriebe entweder eine Bewertung der dreijährigen betrieblichen Stoffstrombilanz mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar vornehmen oder ein betriebsindividuelles Bewertungsverfahren wählen. Dabei erfolgt die Bewertung auf der Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit den in der Anlage der Verordnung vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste. Die Regelungen zur Stoffstrombilanz gelten zunächst bis Ende 2022. Zuvor sollen die Vorschriften evaluiert werden.
Beschlossen hat das Bundeskabinett auch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken. Wesentliche Inhalte sind Regelungen für ein Umwidmungsverbot für bestimmte Reserveantibiotika sowie die Einführung einer Antibiogrammpflicht, die unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Zudem gibt es neue Vorschriften über Methoden zur Probenahme, Isolierung von Bakterien sowie zu Antibiogrammen. AgE (14.12.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl