Doch kein rasches Glyphosat-Verbot in Österreich

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Ein nationales Verbot von Glyphosat wird es in Österreich doch nicht so schnell geben. Während es zunächst in Wien hieß, dass ÖVP und FPÖ als eine der ersten Maßnahmen der angestrebten Koalition auf Bundesebene ein solches Verbot planen, soll nun zunächst eine Machbarkeitsstudie zu einem schrittweisen Ausstieg in Auftrag gegeben werden. Die Studie soll laut einem von den beiden zukünftigen Regierungsfraktionen im Parlament eingebrachten Entschließungsantrag samt Aktionsplan die Konsequenzen eines landesweiten Verbots von Glyphosat abklären.
Der Präsident des der ÖVP zugeordneten Österreichischen Bauernbundes, Georg Strasser, betonte, man setze weiterhin nicht auf Populismus und Panikmache, sondern auf eine fachlich fundierte Vorgehensweise auf Basis der geltenden nationalen und europarechtlichen Rechtslage. Deshalb ist laut Strasser eine umfassende Evaluierung der wirtschaftlichen Auswirkungen für alle Anwender vorgesehen. Des Weiteren sollten die Verfügbarkeit von Ersatzprodukten, Sicherheitsaspekte im Bereich der Infrastruktur und Risiken für die menschliche Gesundheit durch importierte Lebensmittel geklärt werden. Für den Bauernbund sei es unabdingbar, dass die betroffenen Landwirte nicht auf der Strecke blieben.
Strasser sprach auch die Importproblematik an. Ein besonderes Anliegen sei dem Bauernbund die Glyphosat-Freiheit für ausländische Lebensmittel, damit der Wirkstoff nicht „durch die Hintertür“ nach Österreich gelange. „Wenn ein großer Lebensmittelhändler vollmundig das Aus für Glyphosat fordert, dann muss er auch sicherstellen, dass es nicht in den unzähligen, von ihm importierten Produkten drinnen ist“, so der Verbandspräsident. Es könne nicht sein, „dass unsere Landwirte wieder einmal Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen müssen, der Mehraufwand in wirtschaftlicher Sicht aber nicht abgegolten wird“.
Walter Rauch von der FPÖ erklärte zum Antrag mit der ÖVP ebenfalls, dass es darum gehe, allfällige Nachteile in der Landwirtschaft abzufedern. Wichtig sei es, die rechtlichen Voraussetzungen für ein nationales Verbot des Herbiszidwirkstoffs zu klären sowie die Verfügbarkeit von Ersatzprodukten und deren Verwendung und ökologische Auswirkungen zu erheben. Außerdem sollten die Risiken für die Gesundheit durch Lebensmittelimporte bewertet und Grenzwerte sowie eine Null-Toleranz bei Einfuhrprodukten festgelegt werden. AgE (18.12.2017)
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