Neue Düngeverordnung

Neues Düngerecht zeigt Auswirkungen auf Betriebe und Strukturen

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Die im Juni 2017 in Kraft getretene neue Düngeverordnung zeigt deutliche Auswirkungen. „Bereits nach dem ersten Düngejahr sind erhebliche Veränderungen in der Tierhaltung, in den Betriebsstrukturen und beim Düngereinsatz festzustellen“, erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, heute in Berlin. Rukwied nannte einen spürbaren Rückgang des Einsatzes von stickstoffhaltigen Handelsdüngern und Klärschlamm, einen überproportionalen Rückgang der Bestände von Rindern und Schweinen sowie erhöhte Investitionen in neue Ausbringungstechnik.

Zwar sei die Düngeverordnung nicht der alleinige Treiber dieser Entwicklungen, räumte der DBV-Präsident ein. Sie verstärke jedoch den langfristig leicht rückläufigen Trend in der Tierhaltung. Viele Indikatoren zeigten außerdem, dass sich diese Effekte in den kommenden Monaten und Jahren noch weiter verstärken dürften.

„Eine fundierte Bewertung der Wirkung des neuen Düngerechts erfordert die Sammlung von Erfahrungen mit der Umsetzung und verbietet gesetzgeberische Schnellschüsse“, mahnte Rukwied. Auch die EU-Kommission müsse mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland akzeptieren, „dass die angestrebte Wirkung des neuen Düngerechts in der Landwirtschaft und für den Gewässerschutz nicht schon nach wenigen Monaten abschließend beurteilt werden kann“. AgE (11.01.2019)
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