Zuckerrübenanbau

Aeikens warnt vor Aus für deutschen Zuckerrübenanbau

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium wehrt sich gegen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt. In einem Schreiben an den Generaldirektor für Landwirtschaft in der EU-Kommission, Jerzy Plewa, äußert Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens seine "ernste Besorgnis" über unfaire Bedingungen insbesondere zu Lasten der hiesigen Rübenanbauer. Konkret benennt Aeikens die gekoppelten Direktzahlungen in einigen Mitgliedstaaten sowie Notfallzulassungen für die verbotenen Neonikotinoide.
"Die freiwillig gekoppelten Zahlungen führen in bestimmten Fällen zu einer erheblichen Störung der Märkte", heißt es in dem Schreiben, das AGRA-EUROPE vorliegt. Dies betreffe Ackerkulturen generell, insbesondere jedoch die Zuckerrübe. Mit Nachdruck warnt Aeikens vor einer Gefährdung des Zuckerrübenanbaus sowie der Unternehmen des Zuckersektors in Deutschland.
Der Staatssekretär fordert Plewa dazu auf, entschieden gegen Maßnahmen vorzugehen, die den Binnenmarkt untergraben. In den Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 werde sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine Rückführung der gekoppelten Zahlungen sowie klar definierte Bedingungen für deren Gewährung einzusetzen, kündigt Aeikens an. Sein Unverständnis äußert er über den Brüsseler Vorschlag, die bisherige WTO-konforme Zweckbestimmung der freiwillig gekoppelten Zahlungen aufzuheben.

Scharf kritisiert Aeikens zudem Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der beschlossenen Beschränkungen für Neonikotinoide. Während Deutschland die Anwendung von drei Wirkstoffen verboten habe, hätten mehrere andere Mitgliedstaaten Notfallzulassungen für die Saatgutbehandlung bei Zuckerrüben mit diesen Wirkstoffen erteilt oder betrachteten erst die Aussaat behandelten Saatguts als Anwendung der verwendeten Pflanzenschutzmittel. Der Staatssekretär fordert die Kommission dazu auf, die unterschiedliche Praxis kritisch zu überprüfen und ungerechtfertigt erteilte Genehmigungen zu sanktionieren. AgE (12.02.2019)
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