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Die SPD-Bundestagsfraktion sieht noch Konkretisierungsbedarf bei der gestern vom Bundeskabinett beschlossenen nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung. Deren ernährungspolitische Sprecherin, Ursula Schulte, plädiert für verbindliche und überprüfbare Zielvorgaben. Lediglich auf freiwillige Leistungen der Wirtschaft zu hoffen, führe nicht zum Ziel, so die Parlamentarierin. Auch sollte eine Verpflichtung für den Lebensmittelhandel, Lebensmittel an die Tafeln weiterzugeben und zu spenden, ähnlich wie in Frankreich, geprüft werden. Darüber hinaus fordert Schulte eine unabhängige Stelle, die die Aktivitäten koordiniert und regelmäßig über erreichte Ziele informiert.
Die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, sieht in der Nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung ein wichtiges Signal. Dabei sei jeder Einzelne gefordert, sein Einkaufs- und Konsumverhalten zu überprüfen. Die CSU setze sich zudem für mehr Ernährungsbildung ein. Diese müsse muss schon bei den Kleinsten ansetzen und in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen intensiviert werden, so Mortler. Es könne nicht sein, dass jedes vierte Schulessen in der Abfalltonne verschwinde.
Nach Ansicht der stellvertretenden Vorsitzenden im Ernährungsausschuss des Bundestages, der FDP-Politikerin Carina Konrad, muss vor allem auf der Produktionsebene angesetzt werden. Notwendig sind nach Ansicht der Liberalen flexiblere Lösungen für Saisonarbeitern, damit diese in den Saisonhochzeiten die Felder abernten können. Die Politik müsse zudem den Zulassungsstau von neuen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen beseitigen und endlich die riesige Chance durch die neuen Züchtungsmethoden erkennen.
Unterdessen verteidigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihr Vorgehen. Anders als die im Ausland bekannten Gesetze, die nur einen Punkt in der Kette der Lebensmittelverschwendung aufgriffen, nehme sie mit ihrem Ansatz alle Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht, betonte die CDU-Politikerin. Das, was unter anderem in Frankreich per Gesetz für Supermärkte ab einer bestimmten Größe verordnet worden sei, sei in Deutschland zudem längst gang und gäbe.
So würden seit vielen Jahren Supermärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel auf freiwilliger Basis an die Tafeln oder andere soziale Einrichtungen abgeben, stellte die Ministerin fest. Darüber hinaus arbeiteten viele Supermärkte und kleinere Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels bereits mit sozialen Bewegungen wie Foodsharing zusammen. Nicht zuletzt habe sich der Dachverband Tafel Deutschland selbst bereits im Februar 2016 gegen die Einführung eines Anti-Wegwerfgesetzes nach französischem Vorbild ausgesprochen. AgE
(22.02.2019)