Jagdgesetz

Novelle des NRW-Jagdgesetzes von Landtag verabschiedet

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Novelle des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Dieses tritt damit zum neuen Jagdjahr ab dem 1. April in Kraft. Mit der Novellierung will Nordrhein-Westfalen sein Jagdrecht wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben anpassen. Dazu gehört insbesondere die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes. Gerade mit dieser Abweichung hatte das geltende Ökologische Jagdgesetz (ÖJG), das im April 2015 unter der damals rot-grünen Landesregierung verabschiedet worden war, scharfe Kritik ausgelöst.
Nach den Worten der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bianca Winkelmann, werden durch die Novelle unnötige Bürokratie abgebaut und praxisferne Einzelbestimmungen aufgehoben. Jäger erhielten wieder einen angemessenen Rahmen für eine nachhaltige und waidgerechte Jagd. Die Anpassung des Artenkatalogs an das Bundesrecht sei eine wichtige Neuerung und gleichbedeutend mit der Ausweitung der Hegepflicht für die Jägerschaft auf viele Tierarten.
Der Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen lobte das neue Gesetz. Es orientiere sich an guten jagdpraktischen Erfordernissen und mehr Bundeseinheitlichkeit und stelle eine jagdpolitische Wende zu mehr jagdpraktischer Vernunft dar. Handwerkliche Fehler im alten Gesetz seien durch praxisnahe Entscheidungen unter Beachtung naturschutzfachlicher und sozialer Anforderungen behoben worden. AgE (22.02.2019)
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