tödliche Kuhattacke

Tiroler Viehhalter wegen Kuhattacke zu hoher Strafzahlung verurteilt

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Das gestern verkündete Urteil in einem Zivilprozess um die tödliche Attacke einer Kuh auf eine 45-jährige Deutsche hat bei Österreichs Almbauern und im gesamten Berufsstand große Besorgnis ausgelöst. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Innsbruck verurteilte den vom Witwer beklagten Landwirt - nach einem vorangegangenen strafrechtlichen Freispruch - in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 490 000 Euro, zusammengesetzt aus Schadenersatz und Hinterbliebenenrente. Der Bauer will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Der Präsident des Österreichischen Bauernbundes, Georg Strasser, reagierte fassungslos auf die Gerichtsentscheidung. Er warnte davor, dass dieses Urteil das Aus für die Weidehaltung auf Österreichs Almen bedeuten würde. Eine verpflichtende Einzäunung von Almweiden, aber vor allem hohe Schadenersatzforderungen würden die Almbauern in Zukunft ruinieren.
Auf die möglichen enormen Auswirkungen des Urteils auf den Tourismus und die Weidewirtschaft verwiesen auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, und der Obmann der Arbeitsgemeinschaft Bergbauernfragen, Rupert Quehenberger. Sollte das Urteil letztlich bestätigt werden, müssten Wanderwege durch Weiden und Almen für Wanderer gesperrt werden. Eine verpflichtende Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell aber nicht zumutbar und würde vielerorts das Ende der Weidewirtschaft bedeuten, so Moosbrugger und Quehenberger. Die Weidehaltung sei aber nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch im Sinne von Artenschutz, Biodiversität, Landschaftserhaltung und Klimaschutz dringend erforderlich.
Kopfschütteln rief die Gerichtsentscheidung bei der Wirtschaftskammer Kärnten hervor.


Die Auswirkungen auf den Tourismus seien aus heutiger Sicht gar nicht abzuschätzen, zumal der verurteilte Tiroler Bauer sehr wohl Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machen sollten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht habe. Das Gericht habe allerdings entschieden, dass der Viehhalter den Weg hätte abzäunen müssen, was ein enormer Aufwand sei. „Wenn diese Schuldzuweisungsmentalität weiter zunimmt, könnte das Auswirkungen auf den Tourismus haben, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können“, gab die Wirtschaftskammer zu bedenken. In freier Natur sei Selbstverantwortung gefragt, nicht „Vollkasko-Mentalität“. AgE (25.02.2019)
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