Leitungsbau

Familienbetriebe erwarten Widerstand gegen Energieleitungsausbau

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Nach dem Deutschen Bauernverband (DBV) haben sich auch die Familienbetriebe Land und Forst enttäuscht vom gestern im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) gezeigt. "Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz wird den Energieleitungsausbau nicht wie beabsichtigt beschleunigen, sondern im Gegenteil die Akzeptanz für die Energiewende senken und erheblichen Widerstand im ländlichen Raum provozieren", prognostizierte Verbandsgeschäftsführer Wolfgang von Dallwitz.
Im Mittelpunkt seiner Kritik steht die fehlende Einigung der Regierungsfraktionen auf eine laufende Vergütung für die Beanspruchung land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch den Leitungsausbau. Auch künftig hätten die Behörden somit die Möglichkeit, diese Flächen gegen Leistung einer Einmalzahlung zu enteignen können, sofern die betroffenen Grundeigentümer sie nicht freiwillig den Trassenbetreibern zur Verfügung stellen.
"Es darf nicht sein, dass der Energieleitungsausbau auf Kosten der Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben wird", warnte von Dallwitz. Die Regelung der Einmalzahlung stamme aus der Zeit der Vollenteignung zum Straßen- oder Gleisbau. Hingegen stehe heute die Mitbenutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke durch Trassenbetreiber im Vordergrund. Hierfür miet- oder pachtähnliche Mitbenutzungsregelungen viel besser geeignet. "Nur durch solche generationenübergreifende Teilhabe lässt sich auch die Akzeptanz künftiger Generationen für die dauerhaft eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzbarkeit von Betriebsflächen sicherstellen", erklärte Dallwitz.
Begrüßt werde demgegenüber, dass der Gesetzgeber endlich die längst überfällige gesetzliche Möglichkeit zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung beschlossen habe. Mit diesem Instrument könne künftig geregelt werden, dass für Vorhaben des Infrastrukturausbaus kein Naturschutzausgleich mehr an anderer Stelle geleistet werden müsse. Eine Bundeskompensationsverordnung könne allerdings nur Vorhaben im Bereich des Bundesrechts regeln. Von Dallwitz appelliert daher an die Länder, hier nachzuziehen. AgE (06.04.2019)
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